Guten Tag,
seit 12 Jahren beziehe ich eine unbefristete Teil-EM und arbeitete noch zwei bis drei Stunden an vier Tagen in der Woche (sozialversicherungspflichtig).
Weil absehbar war, dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren würde und die Aussicht auf eine andere Beschäftigung wegen meiner Einschränkungen so gut wie aussichtslos war, stellte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente.
Gleichzeitig besteht seit 1.11.2019 ein Anspruch auf AR/GdB, deshalb beantragte ich diese vorab.
Zum 29.02.20 wurde mir gekündigt, und seit dem 1.3.20 beziehe ich die AR/GdB, die das Doppelte der vorigen Teil-EM ausmacht.
Man sagte mir, würde die volle EM bewilligt, würde die zweite Hälfte der EM mit der höheren Zurechnungszeit berechnet.
Nach mehreren Gutachten und Widerspruch erhielt ich nun einen Rentenbescheid mit der Bewilligung der vollen EM rückwirkend ab
2008 und einer Befristung bis zum 29.02.20.
Es ist eine Nachzahlung angegeben und die Ansage eines weiteren Bescheides.
Von der Rentenhöhe wird nichts gesagt.
Ist es dann nicht so, dass sich an der Rentenhöhe (AR/GdB) nichts ändert, weil die alten Zurechnungszeiten gelten?
Warum mir rückwirkend eine volle EM-Rente zugesprochen wurde, wurde mir nicht mitgeteilt.