Hallo Herr Michaelsen, Ihre Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Die im Koalitionsvertrag stehende Verlängerung der Zurechnungszeit ist noch nicht im Gesetzgebungsverfahren. Selbst wenn diese Vereinbarung umgesetzt wird, ist eine pauschale Aussage über die Auswirkung auf Ihre laufende Rente nicht möglich. Basis für die Zurechnungszeit ist Ihr individueller Durchschnittswert vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ich bitte Sie um Geduld bis klare Gesetze verabschiedet werden.