Hallo,
ein Bekannter bezieht eine in jährlichen Raten fällige Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag. Die Abfindung ist kein Einkommen nach § 14 SGB 4 und somit nicht soz.-versi-pflichtig.
Er ist dzt. arbeitslos und hat eine EM-Rente beantragt. Wird bei Genehmigung die Abfindung als Hinzuverdienst gerechnet?
Grüße
07.04.2008, 20:29
von
zwilling
07.04.2008, 20:38
von
Wolfgang Amadeus
Natürlich nicht.
Erstens wäre sie kein Verdienst aus einer während der Erwerbsminderung ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
Zweitens ist sie nach Deinen Aussagen, obwohl aus einem Beschäftigungsverhältnis resultierend, gar nicht sozialversicherungspflichtig und stellt somit gar kein Arbeitsentgelt dar.
08.04.2008, 08:14
Experten-Antwort