Hallo timo,
im Einzelfall kann es auch dazu kommen, dass eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, ohne das vorher eine Begutachtung durchgeführt wird. Das kann z. B. der Fall sein, wenn bereits die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente nicht erfüllt sind oder die Sachlage hinsichtlich der gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Aktenlage (z. B. durch Befundberichte, eigene Angaben des Versicherten) bereits so eindeutig ist, dass eine Entscheidung auch ohne eine weitere Begutachtung gerechtfertigt ist. Warum es bei Ihnen zu einer Ablehnung kam, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen.
Unabhängig davon haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einzulegen. In der Widerspruchsbegründung sollten Sie dann auch entsprechend auf die im Bescheid genannten Ablehnungsgründe eingehen und ggf. Ihre Auffassung unterstützende Unterlagen beifügen.