Hallo,
ich lebe von Krankengeld und Wohngeld. Es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Bin von der Aussteuerung noch entfernt, aber möchte dennoch eine EM-Rente beantragen, da für mich und meine Ärzte schon absehbar ist, dass ich erstmal nicht mehr arbeiten gehen kann.
Wenn nun der Antrag auf EM-Rente abgelehnt wird und ich in Widerspruch gehe, wer kommt dann für meinen Lebensunterhalt auf?
Lebt der Krankengeldanspruch wieder auf, da die Arbeitsunfähigkeit ja weiter besteht während die Frage nach der Erwerbsfähigkeit noch beantwortet werden muss?
Oder ist dann ALG I zu beantragen, welches bei mir so gering ausfallen würde, dass eine Aufstockung mit ALG II nötig werden würde?
Danke.