Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frederike,
der Krankengeldanspruch endet entweder mit der Rentenbewilligung oder mit dem Ablauf der Anspruchsdauer oder falls Sie wieder arbeitsfähig sind. Die Anspruchsdauer können Sie nur bei der KK erfragen. Wird die Rente abgelehnt, läuft das Krankengeld während des Widerspruchsverfahrens weiter. Ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, dann müssen Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden und ALG I als "Nahtlosigkeitsregelung" beantragen.
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