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Experten-Antwort

EM-Rente abgelehnt: Bekomme ich dann wieder Krankengeld?

von Frederike17.03.2013 | 09:47
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5 Antworten

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Hallo, ich lebe von Krankengeld und Wohngeld. Es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Bin von der Aussteuerung noch entfernt, aber möchte dennoch eine EM-Rente beantragen, da für mich und meine Ärzte schon absehbar ist, dass ich erstmal nicht mehr arbeiten gehen kann. Wenn nun der Antrag auf EM-Rente abgelehnt wird und ich in Widerspruch gehe, wer kommt dann für meinen Lebensunterhalt auf? Lebt der Krankengeldanspruch wieder auf, da die Arbeitsunfähigkeit ja weiter besteht während die Frage nach der Erwerbsfähigkeit noch beantwortet werden muss? Oder ist dann ALG I zu beantragen, welches bei mir so gering ausfallen würde, dass eine Aufstockung mit ALG II nötig werden würde? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2013 | 10:35

Hallo Frederike,

der Krankengeldanspruch endet entweder mit der Rentenbewilligung oder mit dem Ablauf der Anspruchsdauer oder falls Sie wieder arbeitsfähig sind. Die Anspruchsdauer können Sie nur bei der KK erfragen. Wird die Rente abgelehnt, läuft das Krankengeld während des Widerspruchsverfahrens weiter. Ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, dann müssen Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden und ALG I als "Nahtlosigkeitsregelung" beantragen.

4 Antworten

Feeam 17.03.2013 | 12:56
Krankengeld ist vorrangig vor ALG I zu zahlen ! Also solange noch Anspruch ihrerseits auf Krankengeld besteht ist dieses von der Kasse zu zahlen. Erst nach Aussteuerung aus der Kasse tritt die Agentur für Arbeit mit ALG I dann ein und zwar so lange bis über ihren Widerspruch und gegebf. noch Klage vor dem SG wegen der EM-Rente entschieden wurde. Natürlich längsten immer nur für ihre indiv. Ansporuchsdauerauf ALG I.
Frederikeam 17.03.2013 | 13:37
Wo kann ich denn einsehen, wie lange ich noch Anspruch auf Krankengeld habe? Auf dem Bescheid steht nichts. Habe keinen Überblick, da ich zwischen den Krankengeldbezügen auch immer wieder gearbeitet habe.
KSCam 17.03.2013 | 13:39
Das fragen Sie doch am besten gleich morgen früh telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nach.....dann sollten Sie kurz darauf Bescheid wissen. :)
Feeam 17.03.2013 | 14:59
Das können Sie nirgends " einsehen " , sondern müssen Sie bei ihrer Kasse dann mal erfragen, wenn Sie da selbst den Überblick darüber verloren haben. Denken Sie aber bitte daran, das Anspruch auf Krankengeld für die selbe Erkrankung NUR in einer starren Blockfrist von 3 Jahren . Dies eläuft durch bereits ab dem 1. Tag der AU ( incl. der 6 wöchigen Lohnfortzahlung durch ihren AG ) !! Ist diese Blockfrist abgelaufen ist der Krankengeldanspruch dafür erloschen.
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