EM Rente abgelehnt - jetzt mittellos und obdachlos?
08.12.2011, 22:15
von
MichaelM
Hallo,
die EM Rente wurde komplett abgelehnt. Die Ärzte sind schockiert und haben mich weiter krankgeschrieben!
Werde ich jetzt mittellos und obdachlos sein? Was passiert wenn ich einen ALG II Antrag stelle und meine Ärzte weiter der Meinung sind, dass ich arbeitsunfähig bin? Wird das vom ALG II Träger akzeptiert? Was kann ich Seitens des ALG II Trägers in Zukunft erwarten?
Danke. MichaelM
09.12.2011, 06:47
Experten-Antwort
Konkrete Fragen zum AoGeld 2 bitte bei Ihrem zuständigen Job-Center stellen. Auf jeden Fall steht fest, dass nach einer abgelehnten EM-RT und bei Bedürftigkeit, das Job-Center zuständig wird.
09.12.2011, 06:59
von
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Zitiert von: MichaelM
Hallo,
die EM Rente wurde komplett abgelehnt. Die Ärzte sind schockiert und haben mich weiter krankgeschrieben!
Werde ich jetzt mittellos und obdachlos sein? Was passiert wenn ich einen ALG II Antrag stelle und meine Ärzte weiter der Meinung sind, dass ich arbeitsunfähig bin? Wird das vom ALG II Träger akzeptiert? Was kann ich Seitens des ALG II Trägers in Zukunft erwarten?
Danke. MichaelM
Wenn Sie dauerhaft AU sind, wird das JobCenter Sie zum Gutachter schicken. Wenn diese die AU bestätigt, werden Sie an das Sozialamt verwiesen. Das Sozialamt ist dann für die Zahlung der Zahlung zuständig.
09.12.2011, 07:23
Experten-Antwort
Grundsatz: Wenn eine Person unter 65 Jahren z. B. länger als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, oder wenn eine Person unter 65 Jahren z. B. eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, dann besteht weder Anspruch auf „Grundsicherung“ noch auf „AloGeld 2“. Es besteht aber auch kein Anspruch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem 4. Kapitel SGB XII. Diese Personen haben – bei entsprechender Bedürftigkeit – Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das ist im Prinzip dasselbe wie die frühere Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz). Sie unterscheidet sich von der Leistungshöhe her nicht von der Grundsicherung.
09.12.2011, 09:25
von
Herr Fuchs
Sie können gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Ob Sie allerdings arbeitsunfähig sind oder nicht hat für den Rentenversicherungsträger keinerlei Bedeutung.
09.12.2011, 09:47
von
Frau Elster
Danke Herr Fuchs für ihren Beitrag.
09.12.2011, 15:01
von
MichaelM
Hallo!
Danke für Ihre Antworten!
Ich denke das Sozialamt bezahlt nur, wenn eine Erwerbsminderung von der DRV festgestellt wurde?!
Damit ich das richtig verstehe:
EM Rente abgelehnt, Jobceter stellt trotzdem eine Erwerbsfähigkeit von unter 3 Std. fest, dann Hilfe zum Lebensunterhalt?
Danke. MichaelM
10.12.2011, 09:07
von
Angelika B
Hallo Michael,
ja, bei meiner Bekannten ist das so. EM Rente abgelehnt, Widerspruch, Klage über Jahre. Der Amtsarzt aber hat sie AU geschrieben. Und das Amt lässt sie in Ruhe. Sie muss jedes Jahr zum Amtsarzt, der sie dann erneut für ein Jahr AU schreibt.
LG
Angelika
10.12.2011, 13:30
von
MichaelM
Hallo Angelika B!
Danke für die Antwort! Du meinst den Amtsarzt des Jobcenters? Die Zahlung erfolgt aber vom Sozialamt als Hilfe zum Lebensunterhalt?
Danke. MichaelM
10.12.2011, 16:19
von
Angelika B
Sie erhält ihr Geld von der ARGE, da ihre Tochter (18) mit im Haushalt lebt. Auch ich erhalte Geld von der ARGE als Ergänzung für meine Kinder, da diese über 15 und somit erwerbsfähig wären. Ich hänge sozusagen dran. Als Rentnerin mit kleineren Kinder würde ich mein Geld von der GruSi erhalten. Ist aber auch egal, die im Jobcenter schicken dich schon weiter. Ich finde es immer so schlimm, dass viele soviel Angst vor diesen Ämtern haben. Die Sachbearbeiter haben ihre Vorschriften und obdachlos werden braucht keiner. Also nicht den Kopf so hängen lassen. Und im übrigen ist es da so wie mit dem berühmten Wald, so wie man hineinruft ....