Konkrete Fragen zum AoGeld 2 bitte bei Ihrem zuständigen Job-Center stellen. Auf jeden Fall steht fest, dass nach einer abgelehnten EM-RT und bei Bedürftigkeit, das Job-Center zuständig wird.
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Konkrete Fragen zum AoGeld 2 bitte bei Ihrem zuständigen Job-Center stellen. Auf jeden Fall steht fest, dass nach einer abgelehnten EM-RT und bei Bedürftigkeit, das Job-Center zuständig wird.
Grundsatz:
Wenn eine Person unter 65 Jahren z. B. länger als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, oder wenn eine Person unter 65 Jahren z. B. eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, dann besteht weder Anspruch auf „Grundsicherung“ noch auf „AloGeld 2“. Es besteht aber auch kein Anspruch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Diese Personen haben – bei entsprechender Bedürftigkeit – Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das ist im Prinzip dasselbe wie die frühere Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz). Sie unterscheidet sich von der Leistungshöhe her nicht von der Grundsicherung.
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