Hallo zusammen
Habe folgendes Problem..
Habe gestern eine Ablehnung der EM rente bekommen..Grund.. ich habe den termin beim Gutachter in Mainz nicht wahrnehmen können da ich körperlich und seelisch nicht in der Lage bin soweit zu fahren und ich habe niemand der mich bis mainz fährt..nun sagte man mir ich soll mir das von meinen Fachärzten attestieren lassen das ich nicht reisefähig bin..1 Arzt hat es geschrieben und gefaxt an die drv und der andere Facharzt hat es nicht abgeschickt war halt zu spät..nun wurde mir die rente ohne Gutachten abgelehnt..Was soll ich machen ich bin so verzweifelt weiss nicht was ich tun soll..werde in 1 woche vom krankengeld ausgesteuert und das Arbeitsamt hat sich auch noch nicht gerührt wie es nun weitergeht da liegt auch schon 3 Monate das ärztliche Gutachten vor ich bin total ratlos..Kann mir hier jemand helfen??vielen dank
Widerspruch einlegen.
Arbeitsamt hat bei mir ohne großes Tamtam gezahlt nach der Aussteuerung.
Haben der AG und die KK denn denen die nötigen Bescheinigungen zur Verfügung gestellt?
Wechseln Sie Ihren Arzt. Scheint ja ne ziemlich trübe Tasse zu sein.
Ja unterlagen vom noch arbeitsgeber und kk haben die da liegt es wohl an dem ärztlichen Gutachten
Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputt
Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputt
Bei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputt
Bei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
Wenn halt nicht alles was medizinisch vorliegt bei der DRV ankommt, braucht man sich nicht zu wundern,....
Gegen die Rentenablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Beim Arbeitsamt kann man sagen, dass man in dem Maß bereit ist zu arbeiten wie einen die DRV für erwerbsfähig hält.
Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputt
Bei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
Nur weil Sie glauben, nicht mehr arbeiten zu können, müssen Mediziner noch lange nicht der Meinung sein (auch ohne persönliche Begutachtung).
Wenn Sie meinen, dass die medizinische Meinung der Rentenversicherung falsch ist, legen Sie gut begründeten Widerspruch ein und warten die Entscheidung ab. Dieses Prozedere wird jede Woche tausendfach von Versicherten angeleiert. Sie sollten besser nachdenken, statt andere anzugreifen.
Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputt
Bei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
Nur weil Sie glauben, nicht mehr arbeiten zu können, müssen Mediziner noch lange nicht der Meinung sein (auch ohne persönliche Begutachtung).
Wenn Sie meinen, dass die medizinische Meinung der Rentenversicherung falsch ist, legen Sie gut begründeten Widerspruch ein und warten die Entscheidung ab. Dieses Prozedere wird jede Woche tausendfach von Versicherten angeleiert. Sie sollten besser nachdenken, statt andere anzugreifen.
Fehleinschätzung:
Lesen und verstehen ....wer was geschrieben hat....und dann erst schreiben.....
Guten Morgen Sonnenblume 71,
wenn der Sozialmedizinische Dienst Sie nicht begutachten kann und ihm keine oder nicht ausreichende Befunde zur Entscheidung nach Aktenlage vorliegen, kann eine Rente natürlich nicht festgestellt werden.
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb 1 Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Diesem sollten Sie ärztliche Unterlagen beifügen oder aber Ihre behandelnden Ärzte angeben, damit ggf. dort noch Befunde zur nochmaligen Vorlage beim SMD angefordert werden können. Allerdings müssen dies Unterlagen sein, die bei der Ablehnung noch nicht vorgelegen haben, denn diese wurden dann bereits in irgendeiner Form berücksichtigt. Den Widerspruch können Sie ggf. erstmal fristwahrend einlegen und ärztl. Unterlagen nachreichen.
Ob das Arbeitsamt die Zahlung wegen der Ablehnung jetzt einstellt, kann ich nicht sagen, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Es ist allerdings ein Unterschied, ob die Rente tatsächlich angelehnt wurde (=nicht erwerbsgemindert), oder ob sie „nur“ wegen mangelnder Mitwirkung versagt wurde.
In letzterem Fall streitet man sich im Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren NUR darum ob wirklich mangelnde Mitwirkung vorlag. Dabei wird (noch) NICHT geprüft, ob Sie erwerbsgemindert sind. Hier wäre das Nachholen der (vermeintlich) fehlenden Mitwirkung (z.B. nach Absprache bei einem anderen Gutachter) i.d.R. der deutlich schnellere Weg.