Guten Morgen Sonnenblume 71,
wenn der Sozialmedizinische Dienst Sie nicht begutachten kann und ihm keine oder nicht ausreichende Befunde zur Entscheidung nach Aktenlage vorliegen, kann eine Rente natürlich nicht festgestellt werden.
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb 1 Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Diesem sollten Sie ärztliche Unterlagen beifügen oder aber Ihre behandelnden Ärzte angeben, damit ggf. dort noch Befunde zur nochmaligen Vorlage beim SMD angefordert werden können. Allerdings müssen dies Unterlagen sein, die bei der Ablehnung noch nicht vorgelegen haben, denn diese wurden dann bereits in irgendeiner Form berücksichtigt. Den Widerspruch können Sie ggf. erstmal fristwahrend einlegen und ärztl. Unterlagen nachreichen.
Ob das Arbeitsamt die Zahlung wegen der Ablehnung jetzt einstellt, kann ich nicht sagen, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.