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EM-Rente abgelehnt: Widerspruch oder neuer Antrag

von CS06.07.2014 | 20:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt, weil ich angeblich noch mehr als sechs Stunden arbeiten könne (wie das gehen soll, weiss ich zwar nicht, aber so ist nun mal die Entscheidung). Welcher ist denn nun der bessere Weg: entweder dem Ablehnungsbescheid widersprechen oder einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen? War nach dem ersten, nun abgelehnten Rentenantrag in der Klinik; dort wurde mir eine Verschlechterung "bescheinigt"; ausserdem habe ich von einem Vorgespräch in einem anderen Krankenhaus einen Bericht, der ebenfalls für den 'Beweis' einer Verschlechterung herangezogen werden könnte. Ausserdem habe ich zwischenzeitlich meiner Ärztin sagen müssen, dass ich bisher noch immer versucht habe, mir unangenehme Situationen überspielt zu haben ("Maske tragen", "Fassade glänzen lassen", "wie es drinnen aussieht, geht niemand was an"). Danke für die Hilfe, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

sofern Sie der Meinung sind, der Ablehnungsbescheid ist zu Unrecht ergangen, so können Sie diesem innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprechen. Begründen Sie den Widerspruch entsprechend, am besten unter Beifügung von ärztlichen Unterlagen.

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass schon der bisherige (Ablehnungs-)bescheid zu Unrecht ergangen ist, so wäre der Widerspruch der richtige Weg.

Wenn Sie einen neuen Antrag stellen, so wird grundsätzlich auch das bisherige Verfahren beendet, d.h. der Beginn der Rente kann sich z.B. auch schon am neuen Antrag orientieren.

Allerdings müsste der Rentenversicherungsträger - sofern er im neuen Verfahren feststellt, dass der bisherige Ablehnungsbescheid zu Unrecht ergangen ist, diesen von Amts wegen zurücknehmen.

Mit einem Widerspruch wird jedoch eine vollständige Überprüfung der bisherigen Entscheidung vorgenommen.

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