Hallo Michael,
sofern Sie der Meinung sind, der Ablehnungsbescheid ist zu Unrecht ergangen, so können Sie diesem innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprechen. Begründen Sie den Widerspruch entsprechend, am besten unter Beifügung von ärztlichen Unterlagen.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass schon der bisherige (Ablehnungs-)bescheid zu Unrecht ergangen ist, so wäre der Widerspruch der richtige Weg.
Wenn Sie einen neuen Antrag stellen, so wird grundsätzlich auch das bisherige Verfahren beendet, d.h. der Beginn der Rente kann sich z.B. auch schon am neuen Antrag orientieren.
Allerdings müsste der Rentenversicherungsträger - sofern er im neuen Verfahren feststellt, dass der bisherige Ablehnungsbescheid zu Unrecht ergangen ist, diesen von Amts wegen zurücknehmen.
Mit einem Widerspruch wird jedoch eine vollständige Überprüfung der bisherigen Entscheidung vorgenommen.