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Experten-Antwort

EM-Rente abgelehnt - Zeit für Widerspruchsbegründung

von Frank Eidos24.03.2014 | 10:46
1073 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich beantragte eine EM-Rente, der Antrag wurde abgelehnt. Ich ging fristgerecht in Widerspruch mit dem Hinweis, dass ich eine Begründung nachliefern werde und erhielt heute die Eingangsbestätigung. In dieser Bestätigung werde ich darum gebeten, eine Begründung für meinen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nachzuholen. Das werde ich nicht schaffen. Meine Frage: Sind die angegebenen 14 Tage "rechtens"? Sollte ich per Brief darauf hinweisen, dass ich für die Begründung länger brauche? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 24.03.2014 | 11:41
Im eigenen Interesse sollten Sie die Begründung schnellstmöglich abgeben, denn solange keine Begründung vorliegt, wird auch nichts geprüft und entschieden werden. Und wo ist das Problem? schreiben Sie der DRV, dass Sie es nicht in 14 Tagen schaffen, sondern voraussichtlich erst bis xx.xx.2014. So gesehen gibt es doch wirklich keinen Grund zu überlegen ob die "Bitte" der DRV rechtens ist oder nicht. :)
Frank Eidosam 24.03.2014 | 12:23
Danke. Ich befürchtete nur, dass die 14 Tage mit einer "Frist" gleichzusetzen ist, deren Nichteinhaltung den Widerspruch hinfällig werden lässt. Das ist ja offensichtlich nicht so. Ich werde also die DRV informieren, dass ich ein paar Tage länger brauche.
=//=am 24.03.2014 | 17:32
Auf der Eingangsnachricht steht doch bestimmt die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners. Rufen Sie dort morgen an und bitten um Verlängerung der Frist. Es ist eigentlich ganz normal, dass eine Frist von 14 Tagen nicht ausreicht. Ich setze immer eine 4-Wochenfrist, auch diese reicht unter Umständen nicht aus (z.B. wenn der Arzt in Urlaub ist). Verlängerung der Frist = kein Problem. Es liegt halt im Sinne beider Parteien - DRV und Vers. - das Widerspruchsverfahren so schnell wie möglich zu erledigen.
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