Sehr geehrte Experten,
ich beantragte eine EM-Rente, der Antrag wurde abgelehnt. Ich ging fristgerecht in Widerspruch mit dem Hinweis, dass ich eine Begründung nachliefern werde und erhielt heute die Eingangsbestätigung.
In dieser Bestätigung werde ich darum gebeten, eine Begründung für meinen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nachzuholen. Das werde ich nicht schaffen.
Meine Frage: Sind die angegebenen 14 Tage "rechtens"? Sollte ich per Brief darauf hinweisen, dass ich für die Begründung länger brauche?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!