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Zur Experten-Antwort springenHallo Sarah,
User Nick L. Beck hat Ihnen bereits die zutreffenden Antworten auf Ihre Fragen gegeben.
Bei WfBM zählen 20 laufende Jahre zur Durchschnittsrente. Eine Unterbrechung bedeutet, dass die 20 Jahre danach wiederbeginnen. Das soll geändert werden.Zwei Korrekturen von mir dazu: Für einen Anspruch auf Grundsicherung ist z. B. eine Erwerbsminderung auf Dauer Voraussetzung. Auf einen Erwerbsminderungsrentenbezug kommt es nicht an. Und eine Unterbrechung ist bei den 20 Jahren unschädlich, die beginnen dann nicht wieder von vorne! Eine Unterbrechung verzögert lediglich den Zeitpunkt, wann die 20 Jahre voll sind. Der Begriff "Duchschnittsrente" ist in diesem Zusammenhang auch nicht passend. Die Rente wird individuell anhand der beitragspflichtigen Einnahmen (nicht anhand der in der WfbM tatsächlich erzielten Entgelte!) berechnet.
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