Hallo.
ich versuche, mich kur zufassen.
Ich hab im Oktober'13 einen Antrag auf EM-Rente gestellt, wegen diverser psychischer Erkrankungen. Vorher hab ich einer behindertenwerkstatt gearbeitet (Kündigung im Sept'13), seit 2007.
Das Gutachten völlig falsch ist, es fehlen sachen, vorallem meine Probleme...der Gutachter hat ziemlichen murks gemacht), laut dem soll ich 6 und mehr stunden arbeiten können (und auch vorher gemacht haben...stimmt aber nicht).
Nun hab ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, in dem steht, dass ich seit 2003 auf dauer erwerbsunfähig bin. Ich aber keine Rente bekommen kann, weil ich die Mindestversicherungszeiten nicht erfülle. 2003 bin "zum ersten mal" krank geworden (Depressionen und Trauma).
Dabei habe ich 6 Jahre in der Behindertenwerkstatt gearbeitet und auch beiträge gezahlt (war'ne berufl. Reha über's Arbeitsamt).
In dem SChreiben der DRV steht, dass ich für Fachschul-Zeiten vor meiner Erkrankung Beiträge nachzahlen kann.
Nun meine Fragen:
1. Zählen die Zeiten der WfBM nicht???
2. Wie hoch sind solche Nachzahlungsbeiträge?
3. Wenn ich die Beiträge zahle, krieg ich dann Rente?
4. Muss man die in einer Summe bezahlen? Und wenn man in Raten zahlen kann, kriegt man dann schon Rente? oder erst nach der Zahlung?
ich habe zwar nächste Woche einen Termin beim SOVD, würde aber gerne schon mal vorab Infos haben.
MfG und danke im voraus... Sarah