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EM-Rente Ablehnung?

von brocky23.09.2013 | 07:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin arbeitsunfähig aus einer Reha entlassen worden, sowie berufsunfähig für den alten job, aber voll leistungsfähig für leichte arbeiten, außerdem wurde von der reha teilhabe am arbeitsleben vorgeschlagen. die rente wird abgelehnt wurde mir telefonisch mitgeteilt. Was wird nun werden? ich bin weiterhin krank geschrieben. Nun bleibt wohl nur die Klage, weil ich schon im Widerspruch war, es wurden wichtige Diagnosen nicht berücksichtigt und das finde ich schon wirklich als bösartige Absicht der Rentenkasse. Die Ablehnung soll jetzt im Schnelldurchlauf durch den Ausschuss der Rentenkasse erfolgen. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. LG Brocky

4 Antworten

???am 23.09.2013 | 07:32
Wenn Sie für sich nur in der Rente eine Möglichkeit für die Zukunft sehen, werden Sie wohl klagen müssen. Inwieweit Sie sich dabei unterstützen lassen (Rechtsanwalt, Sozialverband), müssen Sie wissen. Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben macht nur Sinn, wenn Sie wirklich bereit sind, das Arbeiten auszuprobieren. Solange Sie sich nicht in der Lage fühlen, wenigstens Teilzeit tätig zu sein, nützt Ihnen diese Möglichkeit nichts. Den Antrag können Sie außerdem immer noch stellen, falls es Ihnen später mal besser geht.
brockyam 23.09.2013 | 07:46
hallo, vielen Dank, dann bleibt mir die Möglichkeit erhalten. Da ich eine schwere Anämie noch dazu bekommen habe, ist an Arbeit nicht zu denken, leider, aber das sieht die Rentenkasse ja anders. LG
Leseram 23.09.2013 | 12:09
Da sind Sie nicht allein, jemand aus meiner Familie ist genau auf diesem Weg aktuell vor Gericht. Gelenkinfektion mit nachfolgender Instabilität und chr. Arthritis und Arthrose Kniegelenke, Polyneuropathie mit Auswirkungen an allen Extremitäten, schwere Anämie des Immunsystems u.s.w. Das ist dann bei den sozialmed. Spezialisten ein diffuses Krankheitsbild ohne Leistungseinschränkung und ohne Ursache - selten so gelacht! Mit anderen Worten, es bleibt nur der rechtliche Weg zumal bekannt ist, das ein drittel aller abgelehnten Widersprüche im Rechtsverfahren die EM-Rente zugesprochen bekommen.
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