Hallo, Heinz-Peter,
die abschlagsfreie Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 wäre ab dem 64. Lebensjahr möglich. Bis zum Jahr 2024 wird hier allerdings das Lebensalter auf 65 angehoben. Ihr Beispiel, welches Sie gewählt haben, würde grundsätzlich diese Statuten berücksichtigen. Jeder Monat vor Erreichen des 64. Lebensjahres würde einen Abschlag von jeweils 0,3% bedeuten. Ihr Rechenbeispiel entspricht den Tatsachen.