Bei der erneuten Rentengewährung handelt es sich offensichtlich um einen weiteren Leistungsfall. Diese Rente wird als unbefristete Rente gezahlt, weil die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grunde wird diese Rente wegen Erwerbsminderung als Dauerrente gezahlt.