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Experten-Antwort

EM-Rente: Antrag auf Höherstufung ersetzt Verlängerungsantrag?

von W.19.06.2017 | 18:54
901 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, wenn man eine bis September 2017 befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, genügt dann eine beantragte Umwandlung in eine volle Rente, oder muss zusätzlich/unabhängig die Verlängerung der teilweisen EMR beantragt werden? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn Sie bereits einen Antrag auf Gewährung der vollen Erwerbsminderung gestellt haben, ist ein Antrag auf Weitergewährung Ihrer befristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht notwendig. Ihr Rentenversicherungsträger prüft in diesem Fall bereits das Vorliegen von voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie hierzu einen Bescheid.

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5 Antworten

W*lfgangam 19.06.2017 | 19:13
Hallo W. Sie beantragen zunächst schlicht die Weiterzahlung der Rente via Vordruck R0120. Die DRV prüft dann automatisch die 'neue' EM, auch, ob daraus eine volle EMRT geworden ist, oder gar keine EM mehr vorliegt. Hilfsweise können Sie natürlich Ihre 'Botschaft' im Selbsteinschätzungsbogen R0215 unterbringen, warum Sie meinen, dass Sie sich nunmehr für voll EM halten. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Natürlich ist Ihnen auch jede Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt beim Ausfüllen behilflich ...den R0215 würde ich Ihnen persönlich eher in die Hand drücken, damit Sie sich mit dem Inhalt vertraut machen und in Ruhe über mögliche Antworten/'Wünsche'/was will ich eigentlich, Gedanken machen und das niederschreiben. Nebenbei, den Weiterzahlungsantrag sollten Sie ruhig 6 Monate vor Auslaufen der befristeten Rente stellen. Gruß w.
Fortitude oneam 19.06.2017 | 19:13
Hallo W., Sie bekommen eine teilweise EMR. D.h. Ihre Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3 und unter 6 Stunden. Demnach müssten Sie noch eventuell Halbtags beschäftigt sein. Oder bekommen Sie eine Volle EMR ( Arbeitsmarktrente ) wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes? Nichtsdestotrotz würde ich einen Verlängerungsantrag stellen, wenn nötig mit allen aktuellen medizinischen Unterlagen und begründen im Detail, warum Sie sich als voll erwerbsgemindert halten. Vergessen Sie nicht Ihren Hausarzt und Fachärzte mit ins Boot zu nehmen . Schließlich wollen Sie ja, dass im ersten Anlauf die Rente wieder weiter bezahlt wird. Danach müssen Sie abwarten und Geduld haben. Vielleicht klappt es ja mit der vollen EMR. Mfg
W.am 19.06.2017 | 23:49
Hallo nochmals, ich hätte dazuschreiben sollen, dass der Antrag auf Höherstufung bereits gestellt wurde. Ich möchte nur sichergehen, ... Viele Grüße
=//=am 22.06.2017 | 13:14
Hätten Sie die Frage gleich so gestellt, wäre ein einfaches "NEIN" eine ausreichende Antwort gewesen. :-)
W.am 22.06.2017 | 13:33
... wenn man genau liest, entdeckt man im Ausgangsbeitrag ein: "eine BEANTRAGTE Umwandlung". ;-)
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