Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet grundsätzlich Ihr behandelnder Arzt. In der Regel macht die AU-Bescheinigung aber nur solange Sinn, wie Sie die Bescheinigung für den Erhalt von kurzfristigen Sozialleistungen brauchen.
Über die Rente wird auf der Grundlage weiterer, anderer Kriterien entschieden.
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen dringend beim Rententräger nachzufragen, wann mit einer Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente zu rechnen ist.