Auf unbestimmte Zeit heißt nach heutigem Recht bis zur RegelaltersGRENZE. D.h. für Sie bis zum 01.02.2018. Eine Umwandlung zum 01.02.2013 in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nur beantragen, wenn Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben UND mindestens 50% schwerbehindert sind.