Die meisten Banken haben in ihren AGBs Klauseln stehen, die Fremdnutzungen des Girokontos untersagen.
Ihr Vermieter sollte sich also eher darüber Gedanken machen.
Der DRV dürfte es im Allgemeinen egal sein, auf wessen Konto sie Ihre Rente überweist.
Wer jedoch glaubt, durch solche "Tricksereien" irgendwelche Kontopfändungen vermeiden zu können, könnte ein blaues Wunder erleben.
Denn wenn der/die Gläubiger von dem anderen Konto erfahren, dürfen sie auch dort pfänden lassen.
Und ob das dann dem Kontoinhaber gefallen würde, darf bezweifelt werden.
Na, der Vermieter kann sich zur Sicherheit seines Anspruchs auf den Mietzins den Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Rente sicherheitshalber abtreten lassen.
Ferner kann er verlangen, daß die Rente gleich von der Rentenstelle auf ein Konto bei ihm bzw. beim Vermieter gezahlt wird.
Das ist legitim, wenn er es nötig hält und nicht der Miete seines Mieters, der vielleicht ein fauler Zahler ist, hinterher laufen will.
Dann geht ein nachrangiger Gläubiger zunächst mal leer aus. Pech gehabt.
Ja, das sehe ich auch so. Denn mit der Abtretung ist es ja dann eine Rente des Vermieters und nicht mehr des Rentners.
Allerdings kann die DRV in ihren Rentenbedingungen stehen haben (was ich nicht weiss), daß man nur auf ein Konto des Rentners zu zahlen gewillt ist.