Ich danke Krümel für die ausführlichen Anmerkungen zum Recht der niederländischen Invaliditätsversicherung. Verbindliche Auskünfte zu Ihren niederländischen Ansprüchen kann Ihnen allerdings nur der zuständige Rentenversicherungsträger in den Niederlanden erteilen.
Von meiner Seite bleibt nur anzumerken, dass Ihr Rentenantrag nach den Vorschriften des europäischen koordinierenden Sozialrechts automatisch als Rentenantrag auf deutsche und niederländische Rente gilt. Es ist daher von den zuständigen Trägern beider Staaten jeweils nach ihren nationalen Bestimmungen das Vorliegen von Erwerbsminderung bzw. Invalidität zu prüfen. Die Versicherungszeiten beider Staaten werden für die Prüfung beider Rentenansprüche jeweils mit berücksichtigt.