In der Regel hängt die Verfahrensdauer eines Erwerbsminderungsrentenantrages bis zur Bescheiderteilung von der Frage ab, wie schnell kann der Rentenversicherungsträger den medizinischen Sachverhalt abklären. Hierfür ist es u.a. erforderlich, dass Sie beim Rentenantrag alle Diagnosen und die behandelnden Ärzte benennen. Der Rentenversicherungsträger klärt bei den Ärzten den medizinischen Sachverhalt ab. Hier kann es aber auch schon zu nicht unerheblichen Verzögerungen kommen, falls diese nicht in angemessener Zeit auf unsere Anfragen reagieren.
Sollten die Unterlagen vorliegen, kann es aber vorkommen, dass der Rentenversicherungsträger es trotzdem noch für erforderlich hält noch weitere Stellungnahmen einzuholen. Auch hier hängt es wieder davon ab, ob und wie schnell der Gutachter dem Rentenversicherungsträger seine Antwort zukommen lässt.
Mit einer Verfahrensdauer von ca. 12 Wochen sollten Sie daher mindestens rechnen. Im Einzelfall kann es aber auch länger dauern.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier natürlich aus den dargelegten Gründen Ihnen keine verbindliche Frist benennen können.