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Experten-Antwort

EM-Rente beantragt: Wie ist nun der Ablauf?

von Kim07.04.2013 | 14:03
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich würde gern wissen, wie der Ablauf sich bei der EM-Rente, auch zeitlich, gestaltet. Ich habe Mitte März den Antrag auf EM-Rente gestellt. Nach der Eingangsbestätigung bekam ich Formulare zum Ausfüllen, die mein abgebrochenes Studium betreffen sowie ein Formular, welches mein ehemaliger Arbeitgeber ausfüllen soll. Bin arbeitslos, da ich den Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste. Ausserdem soll ich meine Geburtsurkunde einschicken. Ich nehme an, dass es sich dabei um die Kontenklärung handelt? Habe nun alles zurückgeschickt. Wie geht es nun genau weiter? Erfolgt nun eine Einladung zum Gutachter oder gibt es noch Schritte davor? Bekommt man Fragebögen vom Gutachter zuugeschickt, die man ausgefüllt zum Termin mitbringen muss? Werde Mitte Oktober von der Krankenkasse ausgesteuert. Die Krankenkasse sagt, sie habe schon eine Anfrage von der DRV bestätigt. Vermutlich handelt es sich da um die Krankenversicherung der Rentner? Erfährt man sofort nach dem Gutachter-Termin,wie man beurteilt wurde oder erst Wochen später? Gibt es Unterschiede bei der Beurteilung, wenn der Antragsteller ungelernt ist, sprich keine Ausbildung hat? Bekommt man Einsicht in das Gutachten? Braucht man ja, wenn die EM-Rente abgelehnt werden sollte und man in Widerspruch gehen muss. Danke.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.04.2013 | 10:29

1.Zunächst wird das Konto vom Rentenversicherungsträger geklärt.

2. Ein Gutachten wird veranlaßt.

3. Es erfolgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

4. Gegen diesen Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

5. Nach Beendigung des Krankengeldes besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen.

6. Im Internet besteht die Möglichkeit sich unter ff. Adresse weiterhin zu informieren:

deutsche Rentenversicherung.de - Navigationspunkt: services - Broschüren.

Experten-Antwortam 09.04.2013 | 09:41

Der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob ein Gutachten nach Aktenlage oder aufgrund einer persönlichen Begutachtung erstellt wird. Sie sollten sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzten. Durch Rückfrage wird schnell Klarheit geschaffen.

5 Antworten

Kimam 07.04.2013 | 14:58
Erst mal alles einschicken, was es an Arzt- und Krankenhausberichten gibt. Beschleunigt das Ganze, weil sich manche Ärzte mit der Beantwortung von Anfragen ziemlich Zeit lassen. Und dann eine ganze Weile abwarten, bis die Unterlagen geprüft sind und entschieden, ob es, ggf. nach Gutachten, Reha (!) oder Rente oder gar nichts gibt.
Sozialröchler?am 07.04.2013 | 23:56
Wie der Ablauf genau sein wird, kann Ihnen nur die Glaskugel verraten. Es kann sein, Sie bekommen gleich den Rentenbescheid. Es kann aber auch sein, Sie werden körperlich untersucht, Sie sollen zur Reha oder erhalten einen Ablehnungsbescheid. Jedenfalls haben Sie nach der Bescheiderteilung im Inland einen Monat Zeit, ggf. Widerspruch einzulegen. Sie können das ggf. zunächst zur Fristwahrung tun, gleichzeitig Akteneinsicht beantragen, danach die Begründung nachreichen. Sinnvollerweise sollten Sie bei der Akteneinsicht und Begründung des Widerspruchs fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (z. B. www.VdK.de, www.SoVD.de, Gewerkschaft, Rentenberater, Rechtsanwalt mit Fachgebiet Sozialversicherungsrecht). Zunächst gilt jetzt erst einmal: "Abwarten und Tee trinken!" Wenn die Deutsche Rentenversicherung etwas von Ihnen will, erhalten Sie Post.
Kimam 08.04.2013 | 19:00
Wird ein Gutachten nach Aktenlage erstellt oder nach persönlicher Begutachtung?
-/-am 08.04.2013 | 22:12
Entscheidet der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Trägers im EInzelfall, Daher abwarten und Tee trinken.
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