Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1.Zunächst wird das Konto vom Rentenversicherungsträger geklärt.
2. Ein Gutachten wird veranlaßt.
3. Es erfolgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
4. Gegen diesen Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
5. Nach Beendigung des Krankengeldes besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
6. Im Internet besteht die Möglichkeit sich unter ff. Adresse weiterhin zu informieren:
deutsche Rentenversicherung.de - Navigationspunkt: services - Broschüren.
Der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob ein Gutachten nach Aktenlage oder aufgrund einer persönlichen Begutachtung erstellt wird. Sie sollten sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzten. Durch Rückfrage wird schnell Klarheit geschaffen.
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