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Experten-Antwort

EM Rente Bearbeitungs-Stop

von Hobbit12.06.2014 | 11:53
1266 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Die Bearbeitung meines EM Rentenantrags läuft seit 6 Monaten. Seit Januar bin ich krank geschrieben und noch bis voraussichtlich 31.8. Beim heutigen Telefonat mit der DRV habe ich erfahren, dass eine Angabe über meinen Verdienst nach Krankheit benötigt wird. Die Firma kann darüber keine Aussage machen, weil ich wohl meine Arbeitszeit von aktuell 28 Std. weiter reduzieren werde. Nun wird erstmal ein Bearbeitungs-Stop eingelegt :-( Soll ich mich lieber wieder zur Arbeit quälen damit es weiter gehen kann? Danke. Gruß. Hobbit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hobbit,

den Ausführungen von "..." schliessen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

...am 12.06.2014 | 12:30
Wenn Sie arbeitsfähig sind, sollten Sie wieder arbeiten in dem Maße wie es Ihnen möglich ist. Wenn Sie nicht arbeiten können und weiterhin Arbeitsunfähig sind, sollten Sie sich zum Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt melden. Setzen Sie sich ggf. mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung wie es nach Ende der AU weiter gehen wird. Wenn Sie sich auf einen Beschäftigungsumfang geeinigt haben, wird der Arbeitgeber auch auch ein voraussichtliches Entgelt für die Hinzuverdienstprüfung bei DRV angeben können. Ansonsten sagen Sie die DRV bescheid, dass diese vorerst von Ihrem bisherigen Entgelt ausgehen soll (die letzten 3 Entgeltbescheinigungen beifügen). Es wird dann durch die DRV dieses Entgelt vorerst berücksichtigt und dann 1 mal jährlich oder auf Ihren Antrag auch vorzeitig mit den tatsächlichen Monatsverdiensten abgeglichen.
....am 12.06.2014 | 16:02
Der Hinzuverdienst (zu erwartenden Hinzuverdienst) wird bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 96a SGB VI berücksichtigt. Daher kann es sein, wenn Ihr Arbeitgeber gut zahlt, Sie zwar einen Grundanspruch auf die Rente haben, diese aber auf Grund des Hinzuverdienstes nicht zur Zahlung kommt. Um sich nicht zu überzahlen, will die DRV daher den voraussichtlichen Verdienst wissen. Wie bereits gesagt, nachträglich wird dann nochmal mit dem tatsächlichen Verdienst abgeglichen und ggf. Nachzahlungen ausgezahlt oder Überzahlungen gefordert.
Hobbitam 12.06.2014 | 14:09
Hallo ..., Danke für Ihre Antwort. Das Arbeiten hatte ich versucht, hat leider nicht geklappt. Somit wurde ich wieder krank geschrieben. Versuche über meinen AG die benötigten Angaben zu erhalten. Verstehe nicht, warum das nun so lange nicht bearbeitet werden soll. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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