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Experten-Antwort

EM-Rente befristet und Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers

von MS20.09.2018 | 12:44
156 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich beziehe eine befristete Voll-EM-Rente; mein Arbeitsverhältnis ruht derzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Es wurde ein Sozialplan und Interessenausgleich geschlossen, da der AG Personal abbauen will. Mein Arbeitsplatz fällt zukünftig weg und der AG möchte mit mir einen Aufhebungsvertrag schließen und mir eine Abfindung zahlen; ansonsten hätte er mir betriebsbedingt gekündigt. Ist diese Einmalzahlung auf die EM-Rente anzurechnen? Wenn die Abfindung höher ausfällt als die Rentenzahlung, erhält man dann ein Jahr keine Rente und das darauffolgende wieder? Danke für eine Antwort. LG MS

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Abfindungen, die als Ausgleich zum Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder der §§ 111, 112 und 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Wird jedoch eine Zahlung des Arbeitgebers lediglich als ‘Abfindung’ bezeichnet, stellt sie aber tatsächlich Arbeitsentgelt dar, liegt Hinzuverdienst vor. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn noch ausstehende Gehälter anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess gezahlt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das dürfte beides passen. Es muss nur klar sein, dass es sich um einen Ausgleich wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes handelt.

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3 Antworten

MSam 20.09.2018 | 14:16
[quote=305168]Ok, muss der Arbeitgeber es so expliziet schreiben, dass der Arbeitsplatz verloren geht oder reicht die Aussage, dass betriebsbedingt gekündigt worden würde?
MSam 20.09.2018 | 14:11
Ok, muss der Arbeitgeber es so expliziet schreiben, dass der Arbeitsplatz verloren geht oder reicht die Aussage, dass betriebsbedingt gekündigt wurde?
Grokoam 20.09.2018 | 18:08
Ok, muss der Arbeitgeber es so expliziet schreiben, dass der Arbeitsplatz verloren geht oder reicht die Aussage, dass betriebsbedingt gekündigt worden würde?
Sowohl als auch.
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