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Experten-Antwort

EM Rente bei Fatigue MS

von Obina16.01.2020 | 10:22
1366 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe Multiple Sklerose und leide unter starker Fatigue. Dabei bin ich weniger bis gar nicht zusätzlich müde, sondern einfach körperlich kraftlos. Das ist mittlerweile so ausgeprägt, dass ich weder arbeiten gehen, noch meinen Alltag meistern kann. Es läuft also zwangsweise auf einen Rentenantrag hinaus, da Krankengeld nicht ewig gezahlt werden wird oder Sozialhilfe. Nun zu meiner Frage. Für eine Erwerbsunfähigkeit soll es ja weniger auf die Diagnose ankommen als viel mehr auf die Objektivierbarkeit der Einschränkungen, so habe ich es gelesen. Jetzt habe ich große Sorgen, denn wie soll ich meine Schwäche also die Fatigue objektivieren? Das ist ja schlicht unmöglich. Es gibt ja keine Arztbefunde wie bspw Frau X hat nur noch 80 % Sehstärke links. Besteht denn überhaupt die Möglichkeit bei einer Fatigue berentet zu werden oder sollte ich mir den Antrag doch sparen? Gibt es denn vielleicht hier jemanden der ähnliches hat und durch das Rentenverfahren durch ist? Vielen Dank für eure Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2020 | 12:52

Hallo Obina,

im Rahmen eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung wird das tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Es handelt sich stets um eine individuelle Entscheidung anhand der bei Ihnen vorliegenden medizinischen Einschränkungen. Erfolgsaussichten können im Forum daher nicht beurteilt werden.

Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 16.01.2020 | 11:08
Es gibt auch Methoden, mit denen man die körperliche Belastbarkeit abtesten kann. So was passiert z.B. während einer speziellen Reha. Stellen Sie also Ihren Rentenantrag, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie kein 3 Stunden täglich mehr arbeiten können.
Grobiam 16.01.2020 | 10:52
Das ist richtig, eine bestimmte Diagnose begründet nicht automatisch einen Rentenanspruch. Es wird stets individuell geprüft und das Leistungsvermögen kann bei gleicher Erkrankung dennoch unterschiedlich sein. Aber, es gibt eine Vielzahl von Erkrankungen, bei denen es nicht möglich ist, diese bspw. durch Blutwerte oder andere Marker nachzuweisen(psychische Krankheiten oder Schmerz). Da i. d. R. jedoch zur Entscheidung meistens auch eine Begutachtung durch den med. Dienst der RV anberaumt wird, ist das für Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerden und deren Auswirkung zu schildern. Die Sozialmediziner der RV untersuchen Sie nicht nur, sondern verschaffen sich ein gesamtes Bild über Ihren Gesundheitszustand. Stellen Sie also ruhig den Rentenantrag, alles weitere ergibt sich dann.
Schoenschiefam 16.01.2020 | 11:36
Die Frage OB ein Antrag gestellt werden sollte stellt sich eigentlich nicht. Natürlich, wenn es nicht mehr geht mit arbeiten ist das die logische Konsequenz! Weiterhin sollte man das doch eher früher als später in Angriff nehmen, da die Bearbeitungszeiten doch etwas länger dauern können, insbesondere mit Begutachtungen. Ansonsten wurde hier ja bereits eine Reha erwähnt, die aber nicht zwangsweise erfolgt. Ich habe eine volle auf 3 Jahre befristete Rente alleinig auf Fatigue bekommen und musste zu einer Gutachterin der Rentenversicherung, quasi Inhouse. Eine Reha habe ich nicht durchlaufen. Im Endeffekt wird es wohl auf eine neurologisch psychiatrische Begutachtung hinauslaufen bei MS und den Beschwerden. Abhängig vom Gutachter wird Fatigue dann ernst genommen oder nicht. Da braucht man sich nichts vormachen, da hat man Glück oder eben nicht. Zur Objektivierung ist es wichtig Zeitpläne einer typischen Woche zu machen, das hilft den Gutachtern und den anderen Entscheidern die Einschränkungen nachvollziehen. Heißt konkret, ein Plan über den typischen Tagesablauf und welche Dinge vor der Fatigue gingen und wie nun die Fatigue einschränkt. Es gibt auch Foren wo Erfahrungsberichte geteilt werden. Diese sind üblicherweise durchwachsen und individuell. Von es wurde relativ problemlos als existierende Einschränkung anerkannt bis hin zu Gutachteraussagen sowas wie Fatigue gibt es nicht das wäre Einbildung und Spinnerei ist alles dabei. Ggf. sollte auch ein Schwerbehindertausweis beantragt werden und ein Pflegegrad, falls die Einschränkungen entsprechend schwerwiegend sind.
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