Hallo Jochen, Sie haben recht mit Ihrer Aussage. Der Krankengeldanspruch fällt erst ab dem 01.07.2013 (Rentenbeginn) weg. Ende gut, alles gut. Vielleicht wäre der Weg direkt zu Ihrer Krankenkasse auch der bessere gewesen.
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Hallo Jochen, Sie haben recht mit Ihrer Aussage. Der Krankengeldanspruch fällt erst ab dem 01.07.2013 (Rentenbeginn) weg. Ende gut, alles gut. Vielleicht wäre der Weg direkt zu Ihrer Krankenkasse auch der bessere gewesen.
Aber das Krankengeld, um dessen Auszahlung ich morgen bitte, bezieht sich doch auf einen zurückliegenden Zeitraum, vor Bescheiderteilung durch die DRV....Das muss die Kasse doch dann bis zur Bewilligung zahlen oder nicht? Und wovon lebe ich dann nun die nächsten 2 Monate?Es gibt keinen Mindest-Bezugszeitraum beim Krankengeld, sondern nur einen Höchst-Bezugszeitraum. Krankengeldanspruch besteht nur bei Arbeitsunfähigkeit aber nicht bei voller Erwerbsminderung. Deshalb schreibt das Gesetz auch die sofortige Einstellung ab Bescheiderteilung vor. Zur Überbrückung können Sie - sofern Sie bedürftig sind(!) - entweder bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder beim Sozialamt finanzielle Unterstützung beantragen, die aber eventuell nur als rückzahlbares Darlehn gewährt wird.
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