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Experten-Antwort

EM-Rente bewilligt: Wie lange noch Krankengeld?

von Jochen26.05.2013 | 12:58
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9 Antworten

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Mir wurde eine befristete volle EM-Rente bewilligt. Nicht rückwirkend!!! Beginn laut Bescheid: 01.07.2013 1.Auszahlung: 31.07.2013 Wie lange muss die Krankenkasse noch Krankengeld zahlen? Kann die Kasse aufgrund der Bewilligung (Zugang des Bescheids 18.05.2013) das Krankengeld einestellen oder muss sie bis 30.06.2013 zahlen? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen, Sie haben recht mit Ihrer Aussage. Der Krankengeldanspruch fällt erst ab dem 01.07.2013 (Rentenbeginn) weg. Ende gut, alles gut. Vielleicht wäre der Weg direkt zu Ihrer Krankenkasse auch der bessere gewesen.

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8 Antworten

Riemeram 26.05.2013 | 16:20
Sobald die Krankenkasse von der RV Besheid bekommt das die Rente bewilligt wurde wird die Krankengeldzahlung mit dem Tag dann eingestellt. Wann die Renbte beginnt bzw. die erste Zahlung der Rente erfolgt ist dabei ohne Bedeutung. Also das Krankengeld wird keinesfalls solange weiter gezahlt bis die Rente beginnt.
Jochenam 26.05.2013 | 16:46
Aber das Krankengeld bezieht sich doch auf einen zurückliegenden Zeitraum zu dem die Rente noch nicht bewilligt wurde, also vom letzten Arztermin an... Das muss die Kasse doch dann bis zur Bewilligung zahlen oder nicht? Und wovon lebe ich dann nun die nächsten 2 Monate? Danke.
Acel N.am 26.05.2013 | 16:22
" Wird einem Versicherten eine Altersvollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, stellt die Krankenkasse mit sofortiger Wirkung die Krankengeldzahlung ein. Vom Beginn der Rente an haben die Versicherten keinen Krankengeldanspruch mehr. " http://rentenberatung-aktuell.de/krankenversicherung/krankengeld…
Jochenam 26.05.2013 | 19:07
Zitat von Acel N. anzeigenausblenden
Rente wrd bei mir aber erst ab 01.07.2013 gewährt. Es gilt doch "Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (vgl. § 101 Abs. 1 SGB VI)."
Otto N.am 26.05.2013 | 19:12
Zitat von Jochen anzeigenausblenden
Es gibt keinen Mindest-Bezugszeitraum beim Krankengeld, sondern nur einen Höchst-Bezugszeitraum. Krankengeldanspruch besteht nur bei Arbeitsunfähigkeit aber nicht bei voller Erwerbsminderung. Deshalb schreibt das Gesetz auch die sofortige Einstellung ab Bescheiderteilung vor. Zur Überbrückung können Sie - sofern Sie bedürftig sind(!) - entweder bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder beim Sozialamt finanzielle Unterstützung beantragen, die aber eventuell nur als rückzahlbares Darlehn gewährt wird.
Jochenam 26.05.2013 | 19:14
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Das muss die Kasse doch dann bis zur Bewilligung zahlen oder nicht? Und wovon lebe ich dann nun die nächsten 2 Monate?
Es gibt keinen Mindest-Bezugszeitraum beim Krankengeld, sondern nur einen Höchst-Bezugszeitraum. Krankengeldanspruch besteht nur bei Arbeitsunfähigkeit aber nicht bei voller Erwerbsminderung. Deshalb schreibt das Gesetz auch die sofortige Einstellung ab Bescheiderteilung vor. Zur Überbrückung können Sie - sofern Sie bedürftig sind(!) - entweder bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder beim Sozialamt finanzielle Unterstützung beantragen, die aber eventuell nur als rückzahlbares Darlehn gewährt wird.
Aber das Krankengeld, um dessen Auszahlung ich morgen bitte, bezieht sich doch auf einen zurückliegenden Zeitraum, vor Bescheiderteilung durch die DRV....
Jockelam 27.05.2013 | 09:26
Das ist egal !!! Die volle Erwerbsminderung wurde festgestellt und damit stellt die KK die Zahlung ein. Bis zur ersten Rentenzahlung müssen Sie von Ihren Ersparnissen leben oder zum Sozialamt gehen.
Jochenam 27.05.2013 | 11:56
Ich war bei der Krankenkasse und bekomme bis 30.06.2013 Krankengeld. Alle Angst war umsonst. Ihr hattet Unrecht. Zum Glück. Bei Zeitrenten, die erst ab Beginn des 7.Kalendermonats geleistet werden, bekommt man bis dahin Krankengeld. Voraussetzung ist natürlich, dass man noch nicht ausgesteuert ist, klar.
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