Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Wusch65,
im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Hinzuverdienst von aktuell 450 Euro/ mtl. zulässig und unschädlich für die Rentenhöhe.
In welcher Form dies Auswirkungen auf die Unfallrente hat können wir nicht beurteilen.
Groko können Sie mir einen Gefallen tun? Bitte beweisen Sie das Gegenteil! Bedenken Sie außerdem das die einzelnen Regionalträger sowie die DRV Berlin regelmässig überprüfen!In der Regel sollte man als EM-Rentner keinen Mini-Job mehr ausüben. Das könnte für die DRV ein Anhaltspunkt dafür sein, daß doch keine Erwerbsminderung vorliegt. In einer Zeit der knappen Kassen und profilierungswilliger Sachbearbeiter könnte sowas ins Auge gehen.Was für ein Blödsinn
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