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Experten-Antwort

EM-Rente + BG-Rente

von Wusch6519.02.2014 | 11:32
1564 Ansichten
8 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, ich habe nur eine kurze Frage: Kann meine Schwester zu ihrer vollen Erwerbsminderungsrente und BG-Rente einen Minijob ausüben? Oder sind die 450,- Euro dann nicht mehr frei/gekürzt? Danke, Wusch

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2014 | 14:46

Hallo Wusch65,

im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Hinzuverdienst von aktuell 450 Euro/ mtl. zulässig und unschädlich für die Rentenhöhe.

In welcher Form dies Auswirkungen auf die Unfallrente hat können wir nicht beurteilen.

7 Antworten

Dr. Kirmesam 19.02.2014 | 12:36
In der Regel sollte man als EM-Rentner keinen Mini-Job mehr ausüben. Das könnte für die DRV ein Anhaltspunkt dafür sein, daß doch keine Erwerbsminderung vorliegt. In einer Zeit der knappen Kassen und profilierungswilliger Sachbearbeiter könnte sowas ins Auge gehen.
Der Rentneram 19.02.2014 | 14:20
In der Regel sollte man als EM-Rentner keinen Mini-Job mehr ausüben. Das könnte für die DRV ein Anhaltspunkt dafür sein, daß doch keine Erwerbsminderung vorliegt. In einer Zeit der knappen Kassen und profilierungswilliger Sachbearbeiter könnte sowas ins Auge gehen.
Was für ein Blödsinn
Groko können Sie mir einen Gefallen tun? Bitte beweisen Sie das Gegenteil! Bedenken Sie außerdem das die einzelnen Regionalträger sowie die DRV Berlin regelmässig überprüfen!
Eleonoream 19.02.2014 | 14:36
Das Niveau von GroKos -Kommentaren spricht für sich. Da muß man sich doch fragen, ob dem nicht mal ein Ziegelstein auf den Kopf gefallen ist oder sogar schlimmer, die Ziegelsteine vom ganzen Dach.
Wusch65am 20.02.2014 | 16:51
Lieber Experte, meine Frage war leider unklar formuliert; es stellte sich die Frage, ob mit der BG-Rente der Hinzuverdinst der Erwerbsminderungsrente ausgeschöpft ist. Oder sind hier trotz BG-Rente noch 450,- Euro Zuverdienst möglich? Vielen Dank!
W*lfgangam 21.02.2014 | 15:15
Hallo Wusch65, die BG-Rente stellt keinen Hinzuverdienst dar, hier kommt es höchstens zu ein gegenseitigen Anrechnung (BG-Rente kann EM-Rente kürzen). Der Minijob bis 450 EUR ist 'zusätzlich' zulässig. Denken Sie aber an die Mitteilungspflichten (Ihrer Schwester) an die DRV. Gruß w.
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