Hallo katharina,
etwa fünf Monate vor Wegfall der Zeitrente erhalten Sie von dem zuständigen Rentenversicherungsträger ein entsprechendes Hinweisschreiben.
Sobald Sie dieses Schreiben erhalten haben, sollten Sie den Antrag auf Weitergewärung der Rente stellen. In der Regel reichen diese 5 Monate Bearbeitungszeit für eine nahtlose Weiterzahlung aus, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind!
Ob Sie, im Falle einer Ablehnung der Weitergewährung, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und gegebenenfalls in welcher Höhe, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Von der Entscheidung hängt auch der Anspruch und die Höhe der Sozialhilfe ab.