Sie können das 'Umwandlungsverfahren' mittels Antrag dann selbst 3 Monate vorher anstoßen (Vordruck V0120):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
oder warten die Aufforderung der DRV dazu ab, die Sie ebenfalls in dieser Zeitspanne dazu anschreibt.
Je nachdem, wie weit Ihre Regelaltersgrenze weg ist, kann es natürlich zu Veränderungen (vielleicht sogar Verbesserungen ;-) in der DRV kommen, die dann allerdings erst zum nächsten Rentenfall berücksichtigt werden können. Auch parallel weiter laufende Versicherungszeiten nach rückwirkender Festsetzung des EM-Falles können einen (kleinen) positiven Effekt haben. Daher kann möglicherweise schon vorher eine Umwandlung in Altersrente interessant werden (wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen).
Ich empfehle daher, so ab Alter 60 mal die nächste Beratungsstelle aufzusuchen, ob schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Umwandlung Sinn machen könnte.
Gruß
w.