Ein herzliches HALLO in die Runde,
bevor ich einen „Renten-Fachmann“ aufsuche, wäre es schön hier im Forum schon einmal Vorab-Informationen zu bekommen.
Ich bin weiblich und werde im Juli 63 Jahre alt. Vor meiner Eheschließung habe ich bei einem Landgericht Justizangestellte gelernt und diesen Beruf auch wenige Jahre ausgeübt. Danach war ich rund 25 Jahre Ehefrau, Haushaltsmanagerin und Mutter. Nach meiner Scheidung 2003 wollte ich mich nicht auf dem von meinem Ex-Mann gezahlten Unterhalt ausruhen und trat eine sozialversicherungspflichtige Stelle als Haushälterin in einem Privathaushalt an.
Nun ist es so dass ich aus gesundheitlichen Gründen immer mehr Probleme habe, meinen Job zur allgemeinen Zufriedenheit auszuüben. Die Erwartungshaltung meiner Chefin ist groß, ich muss mich um jede noch so kleine Aufgabe kümmern. Habe ich Urlaub oder bin mal krank geschrieben, wird von den Bewohnern meiner Arbeitsstätte nichts gemacht, so dass mich bei Wiederarbeitsbeginn Berge von Wäsche, übermäßig verschmutze Räumlichkeiten und kleine Berge von Haushaltsmüll erwarten. Neben anderen Aspekten sorgte auch diese Tatsache dafür, dass ich psychisch äußerst angeschlagen bin und nach Feierabend erschöpft und weinend auf meinem Sofa liege.
Zudem machen mir Arthrose in den Zehen und mein Rücken immens zu schaffen (ich bin den ganzen Tag auf den Beinen) und durch eine starke Arthrose an den Händen (Verformung fast sämtlicher Finger) kann ich bei der Zubereitung von Lebensmitteln kaum die Dinge halten und alles dauert unendliche Zeit. Kurz, ich bin psychisch und physisch äußerst angeschlagen und deswegen schon seit geraumer Zeit in ärztlicher Behandlung.
Nun würde ich gerne in EM-Rente gehen und hier meine Frage: Kann ich das aus rechtlicher Sicht und was muss ich dafür tun bzw. beachten?