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Experten-Antwort

EM-rente für 3 Jahre was ist wenn ich für 1Std Pro Tag Arbeiten gehe?

von Helmut Lange10.02.2011 | 17:09
2272 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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muß ich das der DRV Mitteilen,und wenn ja und ich dann Arbeiten gehe für 1bis 2 Std pro tag,was ist dann nach den 3 Jahren bei neu beantragung würde das Negativ Bewertet???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen.

Die Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass eine solche Beschäftigung nicht mehr als 3 Stunden täglich ausgeübt wird.

Sollten Sie tatsächlich mehr als 3 Stunden täglich arbeiten, würde geprüft werden, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind.

Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme einer Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

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9 Antworten

RFn am 10.02.2011 | 18:30
Einem Minijob steht nichts im Weg. Bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze von 400,00EUR/monatlich und des Zeitlimits von bis zu unter drei Stunden täglich brauchen Sie nichts zu befürchten. Die Mitteilungspflichten entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid.
egalam 10.02.2011 | 18:29
Ja, das müssen Sie mitteilen. Bei einer Weitergewährung hat dies normalerweise keinen negativen Einfluß (wenn die Tätigkeit nicht grad in nem Steinbruch, Kohlehandel, Straßenbau o. ä. ausgeübt wird...)
Klemensam 11.02.2011 | 09:18
JEDE Beschäftigung wo Sie Lohn oder Gehalt beziehen müssen Sie unverzüglich ihrer Rentenversicherung melden. Bei einer vollen EM-Rente dürfen Sie max. bis 400 Euro pro Monat verdienen und dabei nur unter 3 Stunden täglich arbeiten. Wenn Sie sich an diese Regeln halten , wird es beim nächsten Verlängerungsantrag ihrer EM-Rente keine Probleme geben. Diese Regelung ist ganz ausdrücklich gesetzlich so vorgesehen und kann ihnen deshalb niemals nachteilig ausgelegt werden. Auch hat die Art der Tätigkeit die Sie innerh. dieser regeln ausführen, keinerlei Einfluß - sie können also sehr wohl z.b. im Steinbruch oder im Straßenbau arbeiten ... Halten Sie sich nicht an diese Regeln, dann KANN es sehr wohl Probleme bei der nächsten Verlängerung ihrer EM-Rente geben. Ihre dann aktuelle gesundheitliche Situation und vor allem deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit, wird beim nächsten Verlängerungsantrag völlig separat von ihrer Hinzuverdienstätigkeit beurteilt und danach wird dann über die Weiterverlängerung ihrer Rente entschieden.
Helmut Langeam 11.02.2011 | 09:27
vielen dank für die Schnellen Antworten,würde gerne noch die Experten Antwort hören wollen. Weil bei meinem ersten Gutachten von der DRV sogar mein gepflegtes Äußeres bemerkt wurde und noch viele andere dinge die Eigentlich nach meiner Meinung Unrelevant sind denn wenn jemand Tättowirungen hat die Uralt und verblichen sind weil sie Gelesert wurden, und er gefragt wird wie Alt die sind und Antwortet, Alt!! wie kann es dann sein das unter anderem im Gutachten steht Frische-Neue Tättowirungen ?? MfG Alles wird Gut
Klemensam 11.02.2011 | 10:27
Das Erscheinungsbild des Antragstellers wird gerne in die Gutachten mit aufgenommen. Und vor allem bei psychiatrischen Gutachten ist dies bereits ein fester Bestandteil der Begutachtung.. Dort wird eben zur Beurteilung der psych. Erkrankung genau geschaut, ob jemand gepflegt oder ungepflegt zur Begutachtung kommt. Kommt z.b. eine Frau super geschminkt, mit neuer gestern noch gemachten Frisur und modisch gekleidet angeblich wegen einer schweren Depression zum Gutachter, kann der Gutachter daraufhin einschätzen das die Depression so schwer nicht sein kann, wenn Sie alle diese Dinge noch machen kann. Einem schwer depressiven Menschen ist das äußere Erscheinungsbild zum einen völlig egal und er kann sich gar nicht mehr zurecht machen, pflegen und aufhübschen, weil ihm die Kraft dazu fehlt.. und wer sich noch letztens hat neu tätowieren lassen, kann so krank ja nun auch nicht sein. Deshalb diese Frage speziell wohl bei ihnen. Die ziehen aus allem dann irgendweclhe Schlüsse - manchmal natürlich auch die falschen... Also am besten immer unrasiert und fern der Heimat wie es so schön heißt beim psychiatrsicehn Gutachter auftauchen...
Helmut Langeam 11.02.2011 | 10:35
Vielen Dank , ihre Antworten sind sehr Real und entsprechen soweit auch der Wirklichkeit!! Find es sehr Gut das es so Menschen wie sie gibt. MfG Alles wird Gut
Helmut Langeam 11.02.2011 | 10:42
Entschuldigung meine auch egal und Rfn und alle die hier im Forum sind. MfG Alles wird Gut
Helmut Langeam 11.02.2011 | 11:57
Hallo vielen Dank, ich bekomme aber auch Unfallrenten was die DRV auch im Rentenbescheid Miteingerechnet hat, darf ich trotzdem bis 400€ dazuverdienen? MfG Alles wird Gut
RFn am 11.02.2011 | 16:47
ja
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