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Experten-Antwort

EM-Rente für Schwerbehinderte

von helfende Schwester03.04.2012 | 07:39
1573 Ansichten
3 Antworten

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Meine Schwester ist in einer Werkstatt für Behinderte tätig. Am 31.Juli dieses Jahres ist sie dort 20 Jahre, somit sind die Voraussetzungen für eine EM-Rente für Schwerbehinderte doch wohl erfüllt. Nach welchem gesetzlichen Paragraphen kann sie nun diese Rente ab 1. August beantagen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2012 | 11:35

Die gesetzl. Grundlage wurde bereits korrekt benannt.

Ich empfehle in Fällen einer Erwerbsminderungsrente wegen 20 Beitragsjahren (in einer beschützenden Werksatt) immer eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

In diesen Fällen besteht mitunter die Möglichkeit für Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr Beiträge zu zahlen und damit die 20 Beitragsjahre früher zu erfüllen.

Ob diese Möglichkeit besteht, was das ganze kostet, wie hoch die Erwerbsminderungsrente dann sein wird, ob und wie dies alles im Zusammenspiel mit evtl. anderen Sozialleistungen sinnvoll bzw nicht sinnvoll ist, sollte in einer Auskunfts- und Beratungsstelle hinterfragt werden.

2 Antworten

Möglichkeitam 03.04.2012 | 07:48
Es ist § 43 Abs. 6 SGB VI . Aber den Paragraph braucht man nicht zu nennen, wenn man die Rente beantragt. "Einfach" die Vordrucke R100, R210 und R810 ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken.
helfende Schwesteram 03.04.2012 | 07:52
Dankeschön :-)
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