Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie gesetzl. Grundlage wurde bereits korrekt benannt.
Ich empfehle in Fällen einer Erwerbsminderungsrente wegen 20 Beitragsjahren (in einer beschützenden Werksatt) immer eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
In diesen Fällen besteht mitunter die Möglichkeit für Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr Beiträge zu zahlen und damit die 20 Beitragsjahre früher zu erfüllen.
Ob diese Möglichkeit besteht, was das ganze kostet, wie hoch die Erwerbsminderungsrente dann sein wird, ob und wie dies alles im Zusammenspiel mit evtl. anderen Sozialleistungen sinnvoll bzw nicht sinnvoll ist, sollte in einer Auskunfts- und Beratungsstelle hinterfragt werden.
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