Hallo Susanne,
die rechtlichen Grundlagen zum Thema, ob es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, können Sie in § 14 Abs. 1 SGB IV bzw. in § 1 Absatz 1 S. 1 Nr. 9 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) nachlesen.
Der Hinzuverdienst bei den Erwerbsminderungsrenten ist in § 34 SGB VI geregelt.
Sehr ausführliche Informationen finden Sie außerdem im "Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 25.09.2008 zur beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung" (im Internet zu finden).