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Experten-Antwort

EM-Rente Gutachterergebnis Psychiater

von Paule12.01.2014 | 16:49
2455 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich wurde von einem durch DRV Bund beauftragten Psychiater begutachtet. Nach 3 Wochen bekam ich dann die unbefristete EM-Rente ohne weitere Information warum genau. Ist das normal? Ich habe ja jetzt nur den Rentenbescheid aber nichts von dem was der Psychiater an die Rentenversicherung übermittelt hat. Irgendwie stehe ich mit leeren Händen da - auch im Hinblick auf evtl. zukünftige Nachprüfungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2014 | 10:26

Ich kann mich dem Beitrag von „P. Jung, 12.01.2014 – 17:35“ nur anschließen.

Sie haben nach § 25 SGB X das Recht auf Akteneinsicht. Sofern die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse des Versicherten enthalten, KÖNNEN diese über den „Umweg“ des behandelnden Arztes vermittelt werden.

4 Antworten

GroKoam 12.01.2014 | 17:15
Frag mal deinen Pfleger.
P. Jungam 12.01.2014 | 17:35
Hallo, du hast das Recht dir das Gutachten von der DRV anzufordern. Habe mir gerade nach der Weitergewährung selbst auch wieder das Gutachten schriftlich angefordert. Die DRV wollte allerdings jedesmal die Unterlagen nicht direkt an mich, sondern nur an einen behandelnden Arzt schicken. Da kann man nur den Kopf schütteln. Am besten du gibst also gleich beim Anfordern des Gutachtens einen Arzt an wo die es hinschicken sollen, dann gibt's keine Verzögerungen. Am besten einen Arzt den du auch auf dem Rentenantrag aufgeführt hast. Schönen Gruß P.J.
Herz1952am 12.01.2014 | 17:49
An Paule, die Gutachter der RV (Vertragsärzte) dürfen das medizinische Einzelergebnis dem Antragsteller nicht mitteilen. Fragen Sie Ihren behandelten Arzt/Klinikarzt, der kann Sie sicher aufklären. Psychische Erkrankung können leider das ganze Leben bestehen bleiben, es gibt aber Medikamente, die das Leben wieder lebenswert machen. Aber auch die Medikamente können die Arbeitsfähigkeit stark einschränken. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Herz1952
P. Jungam 12.01.2014 | 22:00
Zitat von Herz1952 anzeigen
@Herz1952 Es ist richtig, dass die Gutachter der DRV die Gutachten (medizinische Einzelergebnis) nicht an die zu begutachtende Person herausgeben dürfen. Allerdings kann man sich das Gutachten bei der DRV schriftlich anfordern. Natürlich über den schon beschriebenen Umweg über einen der DRV bekannten behandelnden Ärzte. Mir liegen alle bisher von der DRV erstellten Gutachten von mir vor. Ich halte es von Paule für sehr richtig, dass er sich Gedanken macht und eben nicht mit leeren Händen da stehen mag. In den Gutachten stehen auch meist Prognosen für die Zukunft bzw. Empfehlungen bezüglich z.B. erneuter Vorstellung zu Begutachtung in xx Jahren oder auch Reha usw. Da weiß man oft schon bei der Weitergewährung in etwa was einen Erwartet...
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