Liebe Forumnutzer,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Wie schon erwähnt bekomme ich ein EM-Rente auf Zeit.
Mit Rücksprache der DRV ist Hinzverdienst bei einer EM-Rente bis 350,00 € monatlich rentenunschädlich ohne Stundenberrücksichtigung. Ich arbeite gelegentlich als Dozent. Jetzt habe ich gelesen, das dieser Hinzuverdienst bzw. Aufwandsentschädigung kein Hinzuverdienst darstellt (Freibetrag 1848,00 €) Ist dies korrekt?
GRuss
ERente1970