Guten Tag.
Ich habe eine wichtige Frage.
Bitte geben Sie mir eine einfache deutliche Antwort. Danke!
Ich werde einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Diese wird höchstwahrscheinlich als halbe EM-Rente genehmigt.
Ich bin 40,m,single,ohne Kinder und muß natürlich zu dieser halben Rente (Höhe ca. 500Euro) noch was hinzuverdienen. Ich kann lt. Arzt noch ca. 4h pro Tag arbeiten.
Meine Frage zum Hinzuverdienst:
-Welches Datum bestimmt die Höhe des hinzuverdienstes? Es geht ja nach den Rentenpunkte der letzen 3 Jahre!
Zählt das Datum der Antragstellung? Dann hätte ich in den lezten 3 Jahren 3 Monate Vollzeit, 5 Monate ALG1, 12 Monate Teilzeit, 12 Monate Krankengeld, Rest vollzeit.
Aber:
Sollte das Datum erst zählen, wenn der Antrag genehmigt wurde (kann ja bis zu einem Jahr dauern), hätte ich weniger Punkte, da ich während des Antragsverfahren 9 Monate den Gründungzuschuss (Selbständigkeit) erhalte! Hier bekommt man keine Rentenpunkte!
Also für mich schon wichtig, welches Datum für die "Punkte" gilt!
Danke
thomas