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Experten-Antwort

EM-Rente höher als Altersrente

von Michael25.08.2019 | 16:07
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Hallo zusammen, zum 01.01.2020 möchte ich 61(geb.Dez.1958), mit einem unbefristeten GdB 50, in die geminderte Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Doch mit der Neuregelung der EM-Rente errechnet sich diese bei mir höher als meine Altersrente. Was soll ich nun tun? Altersrente und EM-Rente gleichzeitig zum 01.01.2020 beantragen, oder zuerst die Altersrente und erst später die EM-Rente, wenn dies möglich ist. Was gibt es sonst noch zu beachten? Aktuell befinde ich mich bis zum Rentenbeginn in der passiven Altersteilzeit. Gefährde ich jetzt mit dem Antrag auf EM-Rente meinen Altersteilzeitvertrag, und somit meine erhaltenen Einkünfte? Erhällt man auch während der EM-Rente, Betriebsrente? Vielen Dank für Antworten. MfG, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

es ist nicht möglich, erst eine Altersrente und dann eine EM-Rente zu beziehen - der Wechsel in diese Richtung ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB VI).

Ansonsten hat W*lfgang Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben:

- Den Beginn der EM-Rente können Sie nur begrenzt beeinflussen, denn dieser ist vom Eintritt der Erwerbsminderung abhängig, der aus ärztlicher Sicht bestimmt wird und meist in der Vergangenheit liegt.

- Und Sie sollten sich unbedingt beim Arbeitgeber (bzw. falls vorhanden Betriebsrat, Gewerkschaft o.ä.) erkundigen, welche Auswirkungen die nicht planmäßige Beendigung der Altersteilzeit hätte.

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2 Antworten

W°lfgangam 25.08.2019 | 18:11
Hallo Michael, genau DAS ist das Problem - bei Standard-ATZ-Verträgen tritt ein Störfall ein und bei grundsätzlich rückwirkend bewilligten EM-Renten zahlen Sie grundsätzlich drauf. Hinterfragen Sie dazu bitte die Modalitäten beim AG, welche Folgewirkungen eine rückwirkende bewilligte EM-Rente hätte + und wie das ATZ-Verhältnis dann finanziell zu Ihren Ungunsten aufzulösen wäre. Natürlich können Sie bei Ende ATZ immer noch parallel zur Altersrente wg. GdB die EM-Rente beantragen - die oben genannten Auswirkungen wären dieselben, wenn die EM-Rente rückwirkend 'ploppt'. Gruß w.
Michaelam 26.08.2019 | 11:57
Hallo, vielen Dank an euch für die Bemühungen, das hat mir sehr geholfen, und meine Vermutungen bestätigt. Ein ganz dickes Lob hier, so schnell Hilfe zu bekommen, sieht man nicht alle Tage. MfG, Michael
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