Hallo Michael,
es ist nicht möglich, erst eine Altersrente und dann eine EM-Rente zu beziehen - der Wechsel in diese Richtung ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB VI).
Ansonsten hat W*lfgang Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben:
- Den Beginn der EM-Rente können Sie nur begrenzt beeinflussen, denn dieser ist vom Eintritt der Erwerbsminderung abhängig, der aus ärztlicher Sicht bestimmt wird und meist in der Vergangenheit liegt.
- Und Sie sollten sich unbedingt beim Arbeitgeber (bzw. falls vorhanden Betriebsrat, Gewerkschaft o.ä.) erkundigen, welche Auswirkungen die nicht planmäßige Beendigung der Altersteilzeit hätte.