Hallo Cyberpi,
bezieht Ihr Schwiegervater bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres die volle EM-Rente, bleibt der Abschlag erhalten. Bezüglich der Besteuerung dürften keine Änderungen eintreten. Ein Grund, die Rente umwandeln zu lassen, könnte sein, dass nicht weniger evtl. aber mehr am Ende stehen kann. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch mehr auf Rente wegen Erwerbsminderung. Ihr Schwiegervater erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 und 1 Monat. Vom Rentenversicherungsträger wird Ihr Schwiegervater zeitnah zur Antragstellung aufgefordert.