Meine Tochter arbeitet in einer WfbM und wird von der Lebenshilft zur Arbeit und nach Hause gebracht.
Wir wohenen in einem eigenheim mit meiner Tochter. Zur zeit bekommt sie Grundsicherung und ein kleiner verdienst von der Werkstatt.
Wie wir es sein wenn sie die Erwerbsminderungsrente behantragt und die schäzungsweise 800,00 Euro Rente nsch 20 Jahren bekommt.
Wird die Rente vom von der Werstatt oder Lebenshilfe einbehalten als Träger der Eingliederungshilfe einbehalten?
Müssen wir dann immer noch Grundsicherung beantragen?
In Vorraus Vielen Dank für Ihre Antrowort