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Experten-Antwort

EM-Rente, IV-Rente u. Abrechnung Kranktaggeld

von Anne16.01.2015 | 10:28
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5 Antworten

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Hallo nochmals, zuerst Kompliment an alle wegen der zutreffenden Rückantworten -merci. Meine Frage nun: wie verhält es sich mit der Abrechnung des Kranktaggeldes wenn mich der CH-Rententräger in D für die EM-Rente RÜCKWIRKEND während des KT-Bezugs anmeldet? Ich bekam das KT aus der Schweiz und es ist viel höher als meine CH-Rente (und die EM-Rente falls ich die bekäme) - wer zahlt die Differenz an die KT-Versicherung zurück? Die Schweizer rechnen ab untereinander oder fragen die auch bei DRV nach sobald sie sehen daß ich auch in D ein Antrag auf EM-Rente vorliegt? Oder fragen die bei mir privat an wenn keine Renten bewilligt werden? Grüße Anne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

wenn keine Renten bewilligt werden, wird das Krankentagegeld sicherlich nicht zurückgefordert.

Im Übrigen richtet sich das Erstattungsverfahren nach dem ursprünglichen schweizerischen Recht. Falls dort eine Erstattung durch den RV-Träger erfolgt, gilt dies auch für deutsche Rentenansprüche. Die schweizerische IV wird bei Einleitung des deutschen Rentenverfahrens darauf hinweisen, wenn ein Erstattungsanspruch besteht. Die schweizerische Krankenkasse wird diesen Anspruch dann beim deutschen RV-Träger geltend machen, wenn es zu einer Rentenzahlung käme.

Da mir das konkrete Verfahren in der Schweiz aber nicht wirklich bekannt ist, sollten Sie sich bei Ihrem schweizerischen Träger erkundigen (KK bzw. IV).

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4 Antworten

Anneam 16.01.2015 | 16:34
Vielen Dank. Aber meine Sorge gilt vor allen - wird das KT von MIR privat zu begleichen sein oder von den Rententrägern untereinander?
KSCam 16.01.2015 | 17:46
Was mit dem KT im Falle einer Bewilligung der IV Rente und der deutschen EM Rente passiert, dürfen Sie nicht die deutschen Stellen fragen. Das sollte Ihnen die Stelle sagen, die Ihnen das KT auszahlt. Ich kenne aber im Grenzgebiet keine Fälle, in denen Grenzgänger bei (rückwirkender) Bewilligung der deutschen Rente das KT an die auszahlende Stelle zurückzahlen musste. Daher gehe ich davon aus, dass Ihre Sorge unbegründet ist - Gewissheit haben Sie aber nur wenn Sie direkt in der Schweiz nachfragen.
Anneam 16.01.2015 | 17:47
Übrigens, noch einige Fragen zum Verständnis: da das KT vom privaten KT-Versicherer bezahlt wurde mit dem mein CH-Arbeitgeber einen Vertrag für mich geschlossen hat wieso sollte der DRV mein KT mit denen abrechnen? Ich bekäme die EM-Rente auch nur für die Jahre welche in in D zurückgelegt habe - auch hier verstehe ich nicht wirklich wie das mit meinem CH-Krankengeld und einer eventl. Erstattung zusammenhängen sollte. Grüße und Dank Anne
KSCam 16.01.2015 | 17:49
Bitte in CH nachfragen.....
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