Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente ja, Zahlung nein! ALG1 zu hoch!

von echtsuper24.10.2012 | 14:20
2624 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag zusammen, habe soeben Post vom Rententräger erhalten. Meine Erwerbsminderungsrente wurde als teilweise für 2 Jahre gewährt. Doch erhalte ich keine Rente, da mein derzeitige ALG1 zu hoch ist! Was bedeutet das für mich aktuell? Ich beziehe das ALG1 jedoch nur für 30 Stunden pro Woche! Also kein volles! Ich habe noch 9 Monate ALG1 (von 12). Fragen: -Jetzt spielt es doch gar keine Rolle, ob ich mir einen Vollzeit suche oder in ALG1 bleibe. Erhalte ja eh keine Rente -Wenn das ALG1 ausläuft, erhalte ich zumindest neben H4 die Rente? -Wenn ich von ALG1 in einen Teilzeitjob wechsle (im Rahmen des Zuverdienstes) erhalte ich die Rente? -Für mich ist das Arbeitsamt für eine Weiterbildung/Umschulung zuständig und nicht der Rententräger? -Was soll ich nun tun? dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 96 a Sozialgesetzbuch VI ist Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches mit einer Erwerbsminderungsrente zusammentrifft, unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen, auf diese anzurechnen.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente steht der Bezug von Arbeitslosengeld 1 dem Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gleich. Die Anrechnung erfolgt nicht in Höhe des Arbeitslosengeld 1, sondern in Höhe der Bemessungsgrundlage. Die Anrechnung wird hier auch unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen vorgenommen. Die entsprechende Berechnung ist in der Anlage 19 Ihres Bescheides genau aufgeführt.

Sofern das Arbeitslosengeld endet, ist dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser führt die Berechnung des Hinzuverdienstes ab dem Wegfall neu durch. Eine Anrechnung von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) auf die teilweise Erwerbsminderungsrente erfolgt nicht. Es wird dann jedoch die Rentenleistung vom Jobcenter bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt.

Nachdem Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsminderung beziehen, ist für die Leistung zur Teilhabe der Rentenversicherungsträger zuständig.

Für weitere Fragen bezüglich des Hinzuverdienstes sowie für die Leistung zur Teilhabe wenden Sie sich einfach an Ihren Rentenversicherungsträger. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

echtsuperam 24.10.2012 | 14:46
Nachtrag: Als Basis für den Hinzuverdienst wurde mein volles ALG1 verwendet! Doch wurde dieses ja auf 30 Stunden (statt 40 Stunden pro Woche) gekürzt! Basis für Hinzuverdienst am 1.9.12 = volles ALG1! Ab 15.9.12 habe ich vom Amt nur noch das reduzierte ALG1 erhalten! Könnte dies die Berechnung evtl. ändern? sprich könnte ich dadurch doch die kleine Rente erhalten? Und: Das Amt hat mir gesagt, für eine Umschlung wäre der Rententräger zuständig! Soll Antrag auf teilhabe stellen! Jeder schickt mich zum anderen! Ich brauche doch einen Job, wo ich noch 30 Stunden pro Woche arbeiten kann! danke
echtsuperam 24.10.2012 | 14:42
auf so blöde antworten kann ich verzichten!
Jockelam 24.10.2012 | 15:55
Hallo, es ist egal, ob Ihr ALGI in voller Höhe oder nur anteilig gezahlt wird. Letztlich kommt es auf die Höhe des ALG an und wenn dieses die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen übersteigt, wird die Rente halt nicht gezahlt. In Ihrem Rentenbescheid sind die Hinzuverdienstgrenzen dargestellt, schauen Sie sich die entsprechenden Seiten des Bescheides an. Sollten dann weitere Frage entstehen, vereinbaren Sie einen Terminin einer Beratungsstelle und lassen es sich dann vor Ort in Ruhe erklären. HartzIV neben der Rente wird nur bedingt möglich sein, denn in diesem Fall wird zunächst vorrangig die Rente gezahlt und ggf. ergänzend HartzIV oder Grundsicherung. Und: ja, wenn Sie im Rahmen des erlaubten Hinzuverdienstes in einen Teilzeitjob wechseln, wehalten Sie die Rente.
echtsuperam 24.10.2012 | 19:51
Danke Jockel! Ich habe mir schon einen Termin geben lassen. Doch möchte ich halt vorher Infos. Nachfrage: -Was bedeutet? Der Sozialleistung zugrunde liegendes Arbeitsentgeld (=das Brutto, wovon das ALG1 berechnet wurde???) Hinzuverdienstgrenze für die Rente in Höhe der hälfte (=das Bruttogehalt, was ich max. im Teilzeitjob verdienen darf???) -Bekomme ich die kleine Rente sofort, wenn ich einen Teilzeitjob (im Rahmen des Hinzuverdienstes) anfange. Also gleich im ersten Monat? Oder dauert das ewig bis gezahlt wird? -Wer ist nun Zuständig bei einer Umschulung bzw. Qualifizierung? DAs Arbeitsamt oder der Rententräger? -Falls ich einen Job finde, erfährt dann die Firma, dass ich eine teilw. EM-Rente ohne Zahlung erhalte? Danke!!!!
Sozialröchler?am 24.10.2012 | 20:02
Die Anrechnung Ihres Einkommens richtet sich nach § 96a SGB VI. Die Stundenzahl spielt keine Rolle. Maßgeblich sind die in Anlage 19 des Rentenbescheides genannten Hinzuverdienstgrenzen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen sind der Rente nachrangig und werden allenfalls ergänzend gezahlt, sofern die Rente nicht ausreicht. Sofern sich der Rentenversicherungsträger für einen bei ihm gestellten Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht für zuständig hält, wird der Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten sein.
echtsuperam 24.10.2012 | 20:15
Danke! Aber: Kann es sein, dass wenn ich einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben stelle, mir die teiwl. Erwerbsminderungsrente aberkannt wird? Ich kann ja noch 30 Stunden pro Woche lt. Attest arbeiten. Doch ich sollte ich einen anderen Berufszweig lt. meinen Ärzten wechseln. Umschulungen gibts hierfür. Oder darf ich trotzdem einen LTA Antrag stellen, obwohl ich eine teilw. EM-Rente habe? danke!
Sozialröchler?am 24.10.2012 | 20:41
Ziel der Rehabilitation der Rentenversicherung ist es, über die Abwendung der Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit oder über die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der geminderten Erwerbsfähigkeit oder die Abwendung des Eintritts von teilweiser oder voller Erwerbsminderung oder im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbs- bzw. Berufsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen. Daraus können Sie entnehmen, dass die Rentenversicherung bei laufendem Rentenbezug nur dann Reha-Maßnahmen bewilligt, wenn in Aussicht steht, diese einsparen oder reduzieren zu können. Eigentlich sollte jedem Menschen einleuchten, dass man keine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben bezahlt bekommt und dennoch die bisher bezogene Rente weiterhin beziehen kann, sollte das Eingliederungsziel tatsächlich erreicht worden sein.
Jockelam 25.10.2012 | 07:29
Natürlich "dürfen" Sie einen LTA-Antrag stellen während Sie Rente beziehen. Ich an Ihrer Stelle würde das auch tun. Während der LTA wird die Rente weitergezahlt. Im Anschluß an die LTA kann es aber durchaus zu einem Wegfall der Rente kommen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026