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EM Rente, jetzt Reha

von Solina08.09.2014 | 08:09
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen , im März d.J. habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Diese wurde mir Ende August befristet bis Ende 2015 genehmigt. Mitte August wurde ich von der KK ausgesteuert, so das ich bei der Agentur für Arbeit zuvor Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung stellte. Nun kam von der DRV ein Schreiben, das mein Antrag auf Reha vom 18.8.14 eingegangen sei. Einen solchen habe ich gar nicht gestellt. Die Reha Stelle der DRV teilte mir dann mit, das der Antrag auf Reha vom Arbeitsamt kam, und dieser bereits in der Leistungsabteilung geprüft wird. In meinen Unterlagen des Arbeitsamtes kann ich jedoch nichts entsprechendes finden, kann mich auch nicht erinnern soetwas unterschrieben zu haben. Das Arbeitsamt wusste ja, dass der Antrag auf EM Rente zu diesem Zeitpunkt noch lief. Kann ich diesen Reha Antrag zurück ziehen ? Letztes Jahr hatte ich Reha beantragt die von der DRV abgelehnt wurde mit der Begründung :keine Rehafähigkeit bei bestehenden Diagnosen. Könnte der jetzige Antrag der Agentur für Arbeit genehmigt, und mir die Rente, wo erst Ende Oktober das erste Geld kommt, wieder entzogen werden ? Vielen Dank im Voraus

6 Antworten

oder soam 08.09.2014 | 09:06
1. mit welchem Datum beginnt die bewilligte Rente (nicht Tag der lfd. Zahlung) - steht auf der ersten Seite in der Mitte 2. welche Rente wurde bewilligt: volle oder teilweise EM, ggf. wegen Berufsunfähigkeit oder wegen verschlossenem TZ-Arbeitsmarkt? - steht auf der zweiten Seite oben
Solinaam 08.09.2014 | 09:24
Die bewilligte Rente beginnt am 1.8.13. Der damalige abgelehnte Reha Antrag wurde in einen Rentenantrag umgedeutet. Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente ohne verschl. Arbeitsmarkt oder ähnlichem.
Solinaam 08.09.2014 | 09:28
Ich bin noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, dieses ruht nun bis Ende der befristeten Rente. Eine Reha wäre nachstes Jahr also absolut sinnvoll, zur Zeit habe ich aber noch zwei größere Operationen am Kleinhirn vor mir, eine Reha wäre zeitlich wirklich gerade ungünstig.
Solinaam 08.09.2014 | 11:29
Muss ich das mit der Agentur für Arbeit abklären, obwohl diese mit Rentenbescheid die Zahlung nach Nahtlosigkeitsregelung sofort eingestellt haben ? Ich bekomme also seit 4. September keinerlei Leistung von dort, trotzdem die erste Rentenzahlung erst Ende Oktober kommt.
=/=am 08.09.2014 | 14:50
Die AfA wird inzwischen die Bescheidsmitteilung erhalten haben. Im Grunde genommen interessiert es die AfA auch nicht mehr, ob Sie eine Reha durchführen oder nicht. (Übrigens gilt bereits der Antrag auf ALG I als Reha-Antrag, wenn es zu einer Umdeutung kommt.) Die AfA muß jetzt ihren Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen. Da die laufende Rente im Oktober 2014 beginnt, also Ende Okt. ausgezahlt wird, wurde die Nachzahlung bis einschließlich September 2014 einbehalten. Da Sie seit 04.09.keine Leistungen mehr beziehen, wird Ihnen nach dem Erstattungsanspruch die Rente vom 05.09. - 30.09. als Einmalzahlung angewiesen. Wenn Sie das Geld dringend benötigen, sollten Sie die AfA bitten, ihren EA so schnell wie möglich der DRV anzuzeigen. Nächstes Jahr stellen Sie ca. 5 Monate vor dem Ende der Zeitrente einen Weitergewährungsantrag. Sodann wird evtl. geprüft, ob vorrangig med. Reha-Maßnahmen in Frage kommen.
Solinaam 08.09.2014 | 16:33
Vielen Dank für die Antworten !
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