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Experten-Antwort

EM-Rente medizinische Beurteilung

von hin und her26.11.2019 | 10:36
103 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich würde gerne auf Grund meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit eine EM-Rente beantragen. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit vor Antragstellung seitens des medizinischen Dienstes oder einer anderen zuverlässigen Stelle prüfen zu lassen, ob die Arztberichte und Diagnosen für eine EM-Rente (auch einer teilweisen) ausreichend sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hin und her,

solch eine Möglichkeit zur Vorabprüfung besteht grundsätzlich nicht.

Sie könnten lediglich - privat - einen Gutachterarzt mit der Prüfung beauftragen. Das ist aber in der Regel nicht ganz günstig und sollte daher gut überlegt werden. Eine "Garantie" haben Sie dann im Übrigen nicht, denn die Ärzte der Rentenversicherung können trotzdem zu einem anderen Ergebnis kommen als der Gutachterarzt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Neinam 26.11.2019 | 10:55
Nein, dass gibt nicht. Würde auch nicht wirklich Sinn machen, da sich die DRV immer selber ein Bild machen wird (Reha, Begutachtung, usw.) und vorgelegte Berichte lediglich ein Teil des Gesamtbildes ergeben.
Pauliam 26.11.2019 | 14:09
Ich würde ihnen eine Reha empfehlen, denn dort halten sie eine recht aussagekräftige und weitestgehend Verbindliche Leistungsbeurteilung
Rehaam 26.11.2019 | 14:49
Aber nur sofern eine Rehafähigkeit gegeben ist. Darüber hinaus gibt es unzählige Fälle, in denen eine Reha eine volle Erwerbsminderung empfahl, die DRV dem aber nicht gefolgt ist. Auch gibt es genauso viele Fälle in die entgegengesetzte Richtung, nicht erwerbsgemindert und volle EM-Rente der DRV.
Ähnlicham 26.11.2019 | 15:05
Es gab hier schon die Anfrage einer Person die sich im Widerspruch befindet. Ihre Idee war eine Reha zu beantragen damit ein (negatives) Leistungsbild bescheinigt wird. Eine Reha ist kein kostenloser Urlaub und auch kein Wunschkonzert! So ein Denken und Verhalten ist Asozial. Der Rehazweck ist klar definiert. Wie der Experte schon schrieb kann man ein Gutachten aus eigener Tasche bezahlen. Wenn man vermutet daß eine EM vorliegt sind aber die behandelnden Ärzte der erste Ansprechpartner. Viele in der Allgemeinmedizin Tätige haben mittlerweile auch eine Zusatzausbildung in Sozialmedizin. Die DRV nimmt Befunde von behandelnden Ärzten ernst. Im Zweifelsfalle kommen Einschätzungen eines hinzugezogenen Gutachters dazu um eine dem Antragsteller gerechtfertigte Entscheidung mitzuteilen.
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