Hallo Lisa,
wie Ihnen bereits in den vorherigen Antworten mitgeteilt wurde, werden die Beiträge aus dem Minijob während der Zurechnungszeit die spätere Altersrente wohl nicht erhöhen.
Wenn Ihr Minijob nach dem 31.12.2012 begonnen hat, haben Sie die Möglichkeit, sich mit Wirkung für die Zukunft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Den entsprechenden Antrag können Sie bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Sie müssen den Minijob dafür nicht beenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung