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Experten-Antwort

EM Rente, Minijob, Rentenpunkte

von Lisa08.08.2021 | 17:47
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin Bezieher einer vollen EM Rente und Minijobber. Bin fast 62 Jahre. Bringt es mir noch etwas, wenn ich monatlich von meinem Minijob in die Rentenkasse Beitrag zahle bis ich in die Regelaltersrente gehe oder ist das Geld zum Fenster rausgeschmissen? Beitraggsjahre habe ich genug (45). Dafür brauche ich es nicht mehr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

wie Ihnen bereits in den vorherigen Antworten mitgeteilt wurde, werden die Beiträge aus dem Minijob während der Zurechnungszeit die spätere Altersrente wohl nicht erhöhen.

Wenn Ihr Minijob nach dem 31.12.2012 begonnen hat, haben Sie die Möglichkeit, sich mit Wirkung für die Zukunft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Den entsprechenden Antrag können Sie bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Sie müssen den Minijob dafür nicht beenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Peter T.am 08.08.2021 | 17:51
Wann sind Sie denn in EMR gegangen? Wie lange ist Ihre Zurechnungszeit. Bei 450 € und dem vollen Rentenbeutragssatz (AG und An) gibt es nach 1 Jahr rund 4,50€ monatlich mehr Rente. Falls Sie vor 2019 in EM gegangen sind, endet die Zurechnungszeit mit dem 62. Lebensjahr, dann sind es 4,50 € mehr. Nach 2019 ist die Zurechnungszeit bis 65 Jahre und mind. 8 Monaten. Dann würde die Summe durch die Zurechnungszeit "aufgefressen" werden...
Lisaam 08.08.2021 | 18:01
Beginn war der 1.3.2020
Zurechnungszeitam 08.08.2021 | 18:09
An der Rente wird sich wegen der Zurechnungszeit nichts mehr ändern. Rausgeschmissen ist das Geld natürlich nicht. Sie haben ja jeden Monat 450 €uro mehr.
Lisaam 08.08.2021 | 18:47
Okay, vielen Dank.
Siehe hieram 08.08.2021 | 18:50
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Ja, aber es wird - wie inzwischen ergänzt - seit 2020 die volle EM-Rente bezahlt. Und zwar in einer Höhe, die sich aus dem durchschnittlichen Verdienst des Versicherungsverlaufs ergibt. Ohne etwas miesere Jahre, die kurz vor Einritt der EM-Rente aufgrund der Krankheit vielleicht bereits Einkommensverschlechternd vorlagen. Also so in etwa ca. 5 Jahre = 60 Monate x Rentenbetrag EM-Rente. Plus Rentenerhöhungen (sofern es welche gibt) ab Rentenbeginn. Plus niedriger zu besteuernder Rentenanteil, der nun auch für die spätere Altersrente(n) gilt. Da können die rund 4,50 EUR schon mal unter den Tisch fallen, die es erst in sechs Jahren oder so gäbe, die sind doch längst schon drin. Und auch die 16,20 EUR, die es nun aktuell 'kostet'. Dieser Minijob ist weiterhin versicherungspflichtig und müsste gekündigt werden um dann bei einem neuen Minijob oder diesen nach einer Wartezeit von minimum 2 Monaten erneut zu beginnen um dann bewusst auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Wären also mindestens zwei Monate ohne dieses zusätzliche Einkommen, von dem dann locker die Beiträge fast bis zum Regelrentenalter bezahlt werden können.
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