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EM-Rente mit 13?

von Lena28.09.2007 | 21:39
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6 Antworten

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Ich habe in meinem Bekanntenkreis ein achtjähriges Mädchen, welches voraussichtlich regelmäßig und gegen Entgelt (und selbstverständlich unter Beachtung der entsprechenden Arbeitschutz- und -zeitbestimmungen) in einem Theater als Statistin geringfügig beschäftigt sein wird. Wenn sie von der Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und durch die Zahlung von Aufstockungsbeiträgen Pflichtbeiträge zu erwerben, Gebrauch machen würde, hätte sie dann bei ununterbrochener Zahlung von 60 solcher Beiträgen mit 13 Jahren einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann jede Person eine geringfügige Beschäftigung unter Beachtung aller sonstigen Bestimmungen (hier: Jugendarbeitsschutzgesetz) ausüben. Somit gibt es auch keine Beschränkung hinsichtlich der Aufstockung der Beiträge.

Wird also auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und werden deshalb Pflichtbeiträge gezahlt, können mit diesen Pflichtbeiträgen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) für eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung erfüllt werden.

5 Antworten

Unbekanntam 28.09.2007 | 22:38
Hallo, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungte sind: 1. 60 Monate an Pflichtbeitragszeiten (geringfügige Beschäftigung mit Aufstockungen zählen dazu) 2. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt des medizinischen Leistungsfall mindestens 3 Jahre an Pflichtbeitragszeiten (gringfügige Beschäftigung zählt auch hier mit). Das Alter spielt keine Rolle. Wenn sie das 60 Monate durchzieht, hat sie den Schutz.
Kinderrehaam 28.09.2007 | 22:44
Ich kenne nicht die Intention Ihrer Anfrage, will aber nur anmerken, dass die junge Dame wohl erst mal in Kinder-Reha geschickt werden würde. Kaum bekannt, aber wahr: Auch Kinder haben Anspruch auf Reha. Hoffe allerdings, der Nachwuchs-Schauspielerin (?) wird es weiter gut gehen...
Egemenam 29.09.2007 | 16:55
Darf ein Kind im Alter von 9 bzw. 10 Jahre im Rahmen einer geringfügige Beschäftigung arbeits- und sozialrechtlich beschäftigt werden ? Treten die Regelungen gegen "Kinderarbeit" in solchen Fällen nicht ein ? Gruß Egemen
no nameam 01.10.2007 | 06:48
Geringfügige Beschäftigungen dürfen meines Wissens erst ab dem vollendeten 13. Lebensjahr ausgeübt werden.
Egemenam 12.10.2007 | 12:43
Sehr geehrte Expertin, vielen Dank für die allgemeine Auskünfte. Meine spezifische Frage hinsichtlich die geringfügige Beschäftigung von Kinder ab dem 9. Lebensjahr blieb leider unbeantwortet. Ich würde mich über die Beantwortung dieser Frage sehr freuen und verbleibe mit freundlichem Gruß Egemen
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