Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente mit 25 jahren

von John06.04.2022 | 13:45
439 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ihr lieben, ich habe mit 15 angefangen eine Ausbildung auf dem Bau zu machen zum Maurer während der Ausbildung hatte ich 3 Knie Operationen aber habe die Ausbildung in 4 Jahren trotzdem abgeschlossen. Habe dann eine Umschulung gemacht zum Securty, weil ich in dem Beruf vom Amt als berufsunfähig eingestellt wurden bin habe dann mehrere Monate in der Firma gearbeitet als Wachmann und dort habe ich mir ein Bandscheibenvorfall lws links geholt und habe seitdem dauerhafte Schmerzen habe eine Reha gemacht und Krankengymnastik gemacht auch alle Termine wahrgenommen. Trotz alldem habe ich ich immer noch dauerhafte Schmerzen egal wa sich mache ob ich liege stehe gehe oder sonst was ich habe auch in zeitarbeiten gearbeitet wo ich nach paar Monaten rausgeflogen bin wegen mein schmerzen, bin jetzt auch nach lange Jahren hin und her laufen beim Arzt beim schmerztherapie wenn das alles nicht helfen soll, soll mir eine künstliche Bandscheibe (Bandscheibenphotese) rein operiert werden soll. Meine Frage ist ob ich die EM Rente in Anspruch nehmen kann und bekomme. Ich bin mit den Nerven und schmerzen am Ende bitte um Hilfe. MfG john

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo John,

leider ist es nicht möglich, im Rahmen dieses Forums abschließend zu beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Grundsätzlich gilt aber, dass für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Renten­versicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gege­benenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Neben den medizinischen müssen Sie regelmäßig außerdem folgen­de versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:

- Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und

- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbs­minderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Weitere Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und was Sie als Erwerbsminderungsrentner beach­ten müssen, erfahren Sie in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12 herunterladen können.

Im Zweifel können Sie sich gern auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe persönlich beraten lassen. Hier ist man Ihnen ggf. auch beim Ausfüllen der für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente notwendigen Antragsvordrucke behilflich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Denkanstößeam 06.04.2022 | 16:21
Hallo, die vom Experten benannten Voraussetzungen sind die eine Sache, die es zu bedenken und mit Hilfe von Ärzten zu hinterfragen gilt. Zu welcher sozialmed. Einschätzung war man denn in der Reha gekommen? Dort sollte eine solche ja vorgenommen worden sein. Hatten Sie da sozialdienstliche Beratung? Denn die Probleme waren wohl auch da schon vorhanden. Es ist ersichtlich, dass Sie sich alle Mühe geben, eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes herbeizuführen und verständlich, dass sie das auch psychisch belastet, mit diesen ständigen Schmerzen leben zu müssen. Was mir noch durch den Kopf geht, wenn ich die Überschrift lese: Kennen Sie die Höhe ihrer EMR? Natürlich gibt es noch Wohngeld usw., wenn es dazu kommt. Die Schmerztherapie: ist diese bei Ihren Beschwerden intensiv/häufig genug? Gäbe es da vielleicht noch die Alternative einer Schmerzklinik? Haben Sie Psychotherapie? Es gibt Therapeuten, die auf chronische Schmerzpatienten eingerichtet/spezialisiert sind. Da es da oft lange Wartezeiten gibt, sollten Sie das auch zeitnah in Angriff nehmen. Sollten die versicherungsrechtlichen Ansprüche auf EMR nicht vorliegen, sollte ggf. der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden. Leider keine konkreten Hilfen, sondern nur ein paar Gedanken. Alles Gute für Sie!
Janaam 06.04.2022 | 16:49
Hallo! Ich drücke Ihnen erstmal fest die Daumen, dass die OP etwas bringt. Ich habe mit 40 auch eine Bandscheibenprothese und eine Versteifung bekommen und bin seitdem schmerzfrei. EMR kann man immer beantragen. Versuchen Sie es einfach. Es kann natürlich sein, dass man dann erstmal eine weitere Umschulung verlangt. Etwas in Richtung leichte Büroarbeit z. B.! Vielleicht ist aber auch das nicht möglich. Zu verlieren haben Sie nichts, wenn Sie sie beantragen. Besonders hoch wird die EMR aber sicher nicht sein, wenn man so jung reingehen muss. Alles Gute!
Horstam 06.04.2022 | 20:52
Natürlich kann man sich seine Gesundheit nicht aussuchen, auch im jungen Alter nicht. Eine Erwerbsminderungsrente stellt immer der Weisheit letzten Schluss dar und ist das letzte Mittel der Wahl. Da Sie noch so jung sind, wird sicher versucht werden, Sie halbwegs wieder auf die Beine zu stellen. Im schlechtesten Fall müsste man Ihnen 40 Jahre eine Rente bezahlen, dass ist auch bei niedriger Rentenhöhe eine Menge Asche. Natürlich können Sie nichts für Ihre Krankheit, aber dieser Aspekt wird auch eine Rolle spielen.
EMRentneram 06.04.2022 | 21:04
Kommentar zum letzten Kommentar: Das Alter spielt für eine EMR Bewilligung nach offiziellen Angaben keine Rolle. Hat auch zur Folge, dass man auch 58 Jährige aus der EMR bei Ansicht keiner medizinischen Notwendigkeit wieder auf den (nicht vorhandenen) Arbeitsmarkt schmeißt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026