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Zur Experten-Antwort springenHallo Dieter,
wenn Sie durchgängig bis zum Beginn einer späteren Altersrente die Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen werden, wird die folgende Altersrente weiterhin um den Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente gemindert bleiben. Nur wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem Beginn der nächsten Altersrente wegfallen sollte, könnte sich der Abschlag mindern, oder wegfallen. Möglicherweise büßen Sie dadurch aber auch Teile der Zurechnungszeit ein, was die Altersrente ebenfalls mindern würde. Zum Thema Abschläge nach der EM-Rente empfehle ich auch den gestrigen Beitrages von Gero.55.
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