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Experten-Antwort

EM- Rente nach Aktenlage unbefristet

von Nicky5816.10.2018 | 21:22
184 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, seit 2016 beziehe ich eine volle EM Rente. Zwischenzeitlich habe diese ein weiteres Mal verlängert bekommen. Diesmal für 3 Jahre. Die Zeit läuft in 10-2019 ab, dann muß ich vorher wieder einen Antrag stellen.Nun ist es so, daß ich seit 01-2018 einen unbefristeten Pflegegrad 2 habe und ich mich in häuslicher Krankenpflege befinde. Darüber habe ich die DRV noch nicht informiert.Im Bekanntenkreis wurde mir geraten diese Information und das Gutachten an die DRV jetzt schon zu geben.So könnte bereits eher über die Weiterbewilligung nach Aktenlage entschieden werden.Was raten Sie mir und wie schätzen Sie das ein. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2018 | 13:23

Nach damaliger Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes war eine Besserung nicht unwahrscheinlich.

Deshalb wurde die Rente bis 10/2019 befristet.

Der Gesundheitszustand kurz vor Ablauf der Zeitrente ist maßgeblich für die Entscheidung über die Weitergewährung.

Aus diesem Grund erhalten Sie ca. 5-6 Monate vor Ablauf der Zeitrente unaufgefordert den Weiterzahlungsantrag und Befundbericht für den behandelnden Arzt. Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden wir über die Weitergewährung entscheiden.

1 Antworten

W*lfgangam 16.10.2018 | 21:40
Hallo Nicky58, folgen Sie dem Rat Ihres Bekanntenkreises und teilen Sie der DRV die vermeintliche Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit erst mal so mit - zugleich können Sie eine 'Überprüfung' der nur zeitlich befristeten EMRT in eine Dauerrente anregen/verlangen - dann muss das nicht erst in 2019 erfolgen und ist dann vielleicht schon Geschichte. Gruß w. PS: Eine 'Einschätzung' kann hier niemand geben - dafür fehlt uns der Einblick in Ihre soz.-med. Rentenakte, sowie die bisherige Entscheidung/Folgebeurteilung der DRV ...UND die persönlich/fachliche unmittelbare Nähe zur Entscheidungsbefugnis zu Ihrem Rentenverfahren ;-)
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