Die Krankasse zahlt bis zu 78 Wochen Krankengeld. Danach zahlt die Agentur für Arbeit AloGeld als sog. Nahtlosigkeit bis festgestellt wird ob man Rentner werden wird oder nicht.
Die Nahtlosigkeit muss bei der AfA beantragt werden. Dann wird die AfA ihn auffordern einen Rentenantrag zu stellen.