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Zur Experten-Antwort springenDer Termin für die Rentenberatung ist der richtige Weg um Ihnen alles weitere ausführlich zu erläutern. Bisher ist doch noch überhaupt nicht klar, welchen Rentenanspruch Sie evtl. haben. Gibt es eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung, ob es grundsätzlich eine befristete Rente (Zeitrente) gibt, ist ebenfalls offen. Alles noch ungeklärte Fragen. Sobald bei Ihrem Rentenversicherungsträger der Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik vorliegt, erfolgt automatisch die Prüfung, ob der bereits gestellte Reha-Antrag auch als Rentenantrag zu sehen ist und welcher Rentenanspruch besteht. Ist dies der Fall, erhalten Sie hierüber selbstverständlich eine schriftliche Mitteilung in der auch beschrieben ist, wie es weitergehen soll. Dies kann man Ihnen beim persönlichen Beratungsgespräch einfach nochmal besser erklären und auch schon eine Aussage zur Höhe der evtl. Rente treffen.
Die Begriffe arbeits- und leistungsunfähig sind für die Rentenfeststellung nicht maßgebend. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen wird Ihr Leistungsvermögen festgestellt. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert. Ausschlaggebend ist also Ihr aktuelles Leistungsvermögen. Bei einem Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich erhalten Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung (in voller Höhe). Liegt jedoch ein Leistungsvermögen ab 3 bis unter 6 Stunden täglich vor, dann erhalten Sie nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (nur die Hälfte wird gezahlt). Lassen Sie sich doch im Beratungsgespräch alles weitere zur besseren Verständnis erläutern.
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