Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente nach Reha

von Wolfgang EM-Rente28.02.2019 | 12:21
106 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, KV = Krankversicherung ARGE = Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW RV = Renteversicherung SMD = Sozial-Medizinischer-Dienst KV AU = Arbeitunfähig EM = Erwerbsminderung TEM = Teilerwerbsminderung BU = Berufsunfähig ich wurde von der KV aufgefordert (Einschränkung des Dispositionsrecht) eine Reha zu beantragen. Dieses habe ich getan, und auch angetreten. Die Reha wurde von der ARGE übernommen (wegen einer Krebserkrangung). Bei dem SMD wurde festgestellt, dass ich keine lohnbringende Tätigkeit mehr dauerhaft erreichen werde. Aus der Reha wurde ich mit AU entlassen. Im Entlassungsbericht steht leichte Tätigkeit für unter drei Std.. Auch wird dieser Zustand über 4 Wochen hinaus anhalten, so das anzunehemn ist, dass es ein Dauerzustand bleibt. Es wird also auf eine volle EM hinauslaufen. Die TEM bekomme ich schon seit 2000 (ehemals BU). Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich diese EM - Rente noch extra beantragen muss, oder der Reha-Antrag auch gleichzeitig der Antrag auf EM-Rente ist? Für eine Antwort eines Experten wäre ich dankbar, da ich Mitte April ausgesteuert bin. MfG Wolfgang EM-Rente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang EM-Rente,

auch bei einer Umdeutung sind die Antragsformular für die Erwerbsminderungsrente auszufüllen. Sie können sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Dort wird der Antrag elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wolfgang EM-Renteam 28.02.2019 | 12:56
PS.:ich bin 61 Jahre und 50% Schwerbehindert unbefristet
Danielaam 28.02.2019 | 14:39
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente musst du trotzdem noch stellen
W*lfgangam 28.02.2019 | 21:27
Wie @Daniela schon sagte, ist der Rentenantrag auf die volle EM-Rente noch extra zu stellen - allein die med. Feststellungen führen nicht dazu. Zwar liegt hier formell die Antragstellung schon vor (Reha/dann Umdeutung in EM-Antrag), aber ohne Ihren nachgehenden /schriftlichen/elektronischen Formblattantrag hängt das Verfahren in der 'Luft' - ohne Ihre 'Mitwirkung' kann die DRV das nicht abschließend entscheiden. Natürlich haben Sie immer noch eigene 'Gestaltungsrechte' /können den Rentenantrag/die Umdeutung/das Dispositionsrecht der KK ablehnen ...mit entsprechenden Folgewirkungen. Gruß w.
Wolfgang EM-Renteam 01.03.2019 | 19:48
Vielen Dank für die Antworten, dass hilft mir weiter!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026