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EM-Rente nach Reha

von Siegfried10.07.2009 | 15:55
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Meine Tante hat im Juni eine Reha beendet. Wahrscheinlich wurde eine Erwerbsminderung festgestellt. Sie bezieht Krankengeld (während der Reha Übergangsgeld), welches bis 18.09. läuft. Sie wird am 05.09. 63 und ist schwerbehindert, könnte also abschlagsfrei in Altersrente gehen. Den Reha-Antrag hat sie bereits 11/08 gestellt. Sie wurde von der Krankenkasse nun aufgefordert erneut(?) einen Reha-Antrag zustellen bzw. sieht sie davon ab, weil sie den 11/08 gestellten Antrag so umdeutet als wenn sie dazu aufgefordert hätte. Wahlweise stellt sie frei einen EM-Rentenantrag zustellen. Eine rückwirkende EM-Rentengewährung wäre jedoch wahrscheinlich mit einem Abschlag verbunden. Muss sie diese beantragen, wenn sie demnächst abschlagfrei in die Altersrente gehen könnte ? Warum fordert die Krankenkasse sie auf erneut einen Reha-Antrag zu stellen und sieht dann aufgrund einer Umdeutung ab ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Siegfried,

ich möchte insbesondere dem Beitrag von haesvau zustimmen.

3 Antworten

???am 10.07.2009 | 16:19
Ihre Tante wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen. In diesen Fällen versucht die Krankenkasse stets, die Umdeutung in einen Rentenantrag zu erreichen, damit sie nicht mehr Krankengeld zahlen muss. Anscheinend hat die DRV jedoch festgestellt, dass keine rentenbegründende Erwerbsminderung vorliegt, sonst müsste die Krankenkasse nämlich nicht nochmal zur Reha-Antragstellung auffordern sondern Ihre Tante erhielte ein Schreiben der DRV mit der Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Sollte es stimmen, dass Ihre Tante ab 01.10.2009 einen Anspruch auf Altersrente hat und diese auch in Anspruch nehmen will, kann sie den Reha-Antrag wie von der Krankenkasse gewünscht stellen und sollte dabei ihre Pläne bzgl. Altersrente auch angeben. Im Antrag wird meines Wissens sogar extra danach gefragt. Damit dürfte die DRV diesen Reha-Antrag entweder ablehnen oder an die Krankenkasse abgeben. Im übrigen sollte Ihre Tante nicht mehr allzulange warten, den Rentenantrag zu stellen. So 3 Monate vor Rentenbeginn gilt als Faustregel.
haesvauam 10.07.2009 | 16:20
Motiv der Krankenkasse ist es, Geld zu sparen. Wegen der Aufforderung kann ihre Tante der Umdeutung des Reha-Antrags von 11/08 in einen EM-Rentenantrag nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. Das gilt grds. auch, wenn der Antrag schon vor der Aufforderung gestellt wurde. I. d. R. wird durch ein früheres Rentenantragsdatum ein früherer Rentenbeginn erreicht. Die Krankenkasse wird sich aus der Rentennachzahlung das von ihr gezahlte Krankengeld von der DRV erstatten lassen und ab dem Tag, an dem der Rentenbescheid zugeht, das Krankengeld ganz einstellen bzw. kürzen. Kleine Beruhigungspille: War im Nachzahlungszeitraum das Krankengeld höher als die Rente, hat die KK nur einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe der Rente. Ihre Tante muss der KK also nichts zurückzahlen, sieht aber dann auch keinen Cent von der Rentennachzahlung. Wegen des Abschlags haben Sie Recht. Jeder Monat Rente bis einschließlich des 63. Geburtstags führt zu einer Kürzung der EM-Rente. Der Abschlag wird bei der späteren Altersrente übernommen. Eventuelle Lösung: War ihre Tante auch am 16.11.2000 schon schwerbehindert (GdB mind. 50%) oder berufs-/erwerbsunfähig? Dann könnte sie auch jetzt schon ohne Abschlag die Altersrente beziehen, wenn sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt hat.
Chrisam 10.07.2009 | 21:45
Solch eine "Verfahrensweise" ist bei vielen Krankenkassen "normal"..... Lassen Sie sich doch einmal das ausführliche Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zusenden, aus dem hervorgeht, dass die Erwerbsminderung besteht und der § 51 SGB V erfüllt ist. Diese Gutachten sind in der Regel nur nach einer körperlichen Untersuchung zu erstellen. Wenn eine EM vorliegt, so deutet die Rentenversicherung den Rehaantrag aus 11/2008 um. Dies sollte von der Krankenkasse erstmal abgewartet werden. Ansonsten stellen Sie einfach den Antrag uns weisen die Krankenkasse darauf hin, dass Sie einen Rentenantrag stellen werden bzw. gestellt haben. Dann muss Krankenkasse Ihnen auch noch die Reha bezahlen, denn die DRV wird den Antrag nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse weiterleiten. Im Übrigen ist es zeitlich nicht nachvollziehbar, dass die Krankenkasse den Rehaantrag aus 11/2008 so umdeuten möchte, dass sie dazu aufgefordert sei.
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